Erpressung und Nötigung durch Mitarbeiter: Beweisaufnahme

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"Alt-Kunde" benötigt Hilfe der Aaden Detektive

Einen besonders interessanten Fall von Erpressung und Nötigung im Geschäftsverkehr erlebten die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei München im Spätsommer 2015. Herr Weiser (Name geändert) hatte unsere Privatdetektive bereits einige Zeit zuvor mit einer kleineren persönlichen Angelegenheit beauftragt. Da er damals mit unserer Ermittlungsarbeit zufrieden gewesen war, erinnerte er sich an die Aaden Detektei München, als einer seiner Angestellten in leitender Position begann, ihn zu erpressen.

Neuer Betriebsleiter bringt Arbeitskräfte mit

Der Täter, nennen wir ihn Herr Siegburg, hatte Anfang des Jahres eine verantwortliche Position im Unternehmen von Herrn Weiser erhalten, wie letzterer im Telefonat mit unseren Münchner Wirtschaftsdetektiven berichtet. Hauptsächlich hatte sich Herr Siegburg gegen andere Bewerber durchsetzen können, weil er eine ganze Reihe neuer Produktionsmitarbeiter aus einem osteuropäischen Staat mitbrachte. Der Betrieb wuchs schnell und benötigte zur Bewältigung großer Bestellungen dringend neue Mitarbeiter. Da es sich um eine Spezialbranche handelt, ist fähiges Personal schwierig zu finden, weshalb der Auftraggeber der Aaden Detektive München gern auf das Angebot von Herrn Siegburg einging und sowohl ihn als auch zwei Dutzend seiner vermittelten Arbeitskräfte einstellte.

Mangelnde Sozialkompetenzen führen zu Problemen

Die neuen Produktionsmitarbeiter leisteten einigermaßen zufriedenstellende Arbeit, doch Herr Siegburg fiel zunehmend durch mangelnde Kompetenzen einerseits und zweifelhaften Menschenumgang andererseits auf. In endlosen Diskussionen zwischen Herrn Weiser und Herrn Siegburg gewann der Auftraggeber der Aaden Wirtschaftsdetektei München zunehmend den Eindruck, er rede gegen eine Wand, da sich Herr Siegburg entweder uneinsichtig zeigte oder versprochene und notwendige Verbesserungen partout nicht umsetzte, weshalb mehrere Themen immer und immer wieder auf den Tisch kamen. Als er dann auch noch per Beschwerde eine Mitarbeiterin eines anderen Unternehmens feuern ließ, da diese einen saloppen Spruch über das veränderte Arbeitsklima in Herrn Weisers Firma von sich gegeben hatte, war für den Geschäftsführer das Ende der Fahnenstange erreicht. Einen solchen Umgang mit Menschen könne er nicht akzeptieren.

Auf Kündigung folgen Forderungen und Drohungen

Es kam zu einem weiteren von vielen Gesprächen mit Herrn Siegburg. Dieser dachte wohl, es gebe einmal mehr Rügen für seine Arbeitsweise, doch stattdessen legte Herr Weiser ihm die Kündigung vor. An dieser gebe es nichts zu diskutieren, seine Entscheidung stehe fest, doch man könne sich gern über die Konditionen unterhalten, um eine gütliche Trennung zu gewährleisten. Nach dieser gütlichen Trennung jedoch war Herrn Siegburg so gar nicht zumute, wie unseren Privatdetektiven aus München berichtet wurde. Vielmehr konterte der Angestellte seine Kündigung mit einer Reihe von Forderungen:

– keine Kündigung,
– erhebliche Gehaltserhöhung für ihn,
– ein Firmenwagen,
– zusätzliche schwarze Barzahlungen,
– erhebliche Lohnerhöhung für die durch ihn vermittelten Angestellten aus Osteuropa.

Der Auftraggeber der Aaden Detektei München hielt dies zunächst für einen schlechten Scherz, doch dann präsentierte Herr Weiser sein Druckmittel: Wenn die Forderungen nicht erfüllt würden, stünde ab dem kommenden Tag die Produktion still, denn keiner der osteuropäischen Arbeiter werde zu seiner Schicht erscheinen – ein wirtschaftliches Desaster für Herrn Weiser!

Massen-Krankschreibungen erschüttern den Betrieb

Der Geschäftsführer ging nicht auf die Forderungen seines dreisten Angestellten ein, doch er unterschätzte dessen Einfluss in der osteuropäischen Belegschaft. Am nächsten Morgen erschien keiner der eingeteilten Arbeiter zum Dienst. Jeder einzelne hatte sich mit derselben Begründung vom selben Arzt krankschreiben lassen – eine Ungeheuerlichkeit von Herrn Siegburg, den Angestellten und vor allem auch dem Mediziner! Der Auftraggeber unserer Münchner Wirtschaftsdetektive sah seine Felle davonschwimmen, denn wenn die Produktion ruhte, würde er nicht nur Bestellungen nicht ausliefern können, sondern mit Sicherheit auch mühsam erkämpfte Kunden verlieren, denn der Konkurrenzkampf in der Branche ist hart.

Folglich willigte Herr Weiser zähneknirschend bei einem weiteren Treffen mit Herrn Siegburg in dessen Forderungen ein und wies ausdrücklich darauf hin, dass er sich genötigt fühle und es sich bei den Handlungen des Herrn Siegburg um mindestens eine Straftat handele. Die entstehenden Mehrkosten belasteten die Gewinnspanne des Unternehmens aufs Erheblichste. Folglich konnte es sich nicht um einen Dauerzustand handeln, und so nahm Herr Weiser nach Rücksprache mit seinem Anwalt Kontakt zur Aaden Wirtschaftsdetektei München auf.

Verdeckte Tonaufnahme – ein sensibles Thema

Der Anwalt hatte Herrn Weiser konkret empfohlen, ein weiteres Gespräch mit Herrn Siegburg zu führen und die von diesem getätigten Aussagen verdeckt aufzunehmen. Dafür benötigte Herr Weiser die Hilfe der Aaden Wirtschaftsdetektei München.

Verdeckte Audioaufnahmen? Bei diesen Worten klingeln alle Alarmglocken seriöser Detektive. Das gesprochene Wort ist in Deutschland heilig, verdeckte Aufnahmen sind fast immer illegal. Doch Herrn Weisers Anwalt hatte den Sachverhalt geprüft:

– Wodurch wurde die Maßnahme begründet? Herr Weiser war Opfer einer Straftat geworden.
– War die Maßnahme verhältnismäßig? Die Straftat hatte zu einem enormen Vermögensschaden für Herrn Weiser geführt, folglich besaß er ein sehr starkes berechtigtes Interesse an ihrer Aufklärung.
– Gab es mildere Mitteln, mit denen ein ähnlicher Ermittlungserfolg hätte erzielt werden können? Die gab es nach Einschätzung aller Beteiligten nicht.

Folglich war die verdeckte Tonaufnahme durch den Rechtsanwalt als legal und verhältnismäßig eingeschätzt worden.

Kündigung ja, aber … – neuerliche Forderung

Die Aaden Detektive München statteten ihren Auftraggeber vor dessen Treffen mit dem Straftäter in einem öffentlichen Restaurant mit einem Aufnahmegerät aus, das von einem unauffälligen Gebrauchsgegenstand verborgen wurde. Herr Siegburg erschien zu dem Termin und verkündete, sich gütlich von seinem Arbeitgeber trennen zu wollen, denn dessen Vorwürfe der Erpressung und Nötigung seien ihm zu heikel geworden. Herr Weiser wisse ja, wie schwierig die persönliche Situation des Delinquenten in den letzten Jahren gewesen sei, und da habe er sich nicht mehr anders zu helfen gewusst.

Die Kündigung habe er mitgebracht, allerdings sei diese an eine weitere Bedingung geknüpft: eine erhebliche Abfindung, die in Raten bar und ohne Rechnung bezahlt werden könne. Gerne werde er Herrn Weiser im Anschluss behilflich sein, die osteuropäischen Arbeiter wieder loszuwerden. Dieser versicherte allerdings, dass er gar kein Interesse daran habe, den Arbeitern zu kündigen, da er sie dringend brauche.

Fortgesetzte Erpressung des Arbeitgebers

Der Auftraggeber der Aaden Detektei München kommt dem Erpresser insofern entgegen, als er eine Abfindung in Aussicht stellt, wenn damit gewährleistet sei, dass die Sache endgültig beendet werde. Er fragte Herrn Siegburg explizit, ob er zusichern könne, dass es keine plötzlichen Arbeitsniederlegungen oder sonstige Unannehmlichkeiten mehr geben werde, wenn die Zahlung erfolge. Herr Siegburg bejahte dies und lieferte somit ein sehr starkes Indiz für den Tatbestand der Erpressung. Herr Weiser fragte, was geschehe, wenn er nicht auf die Forderungen eingehe. Sein Gegenüber erwiderte: "Ich habe großen Einfluss auf die Osteuropäer …" Er wolle aber im Guten auseinandergehen. Herr Weiser bekräftigte, er könne es sich nicht leisten, die Summe schwarz und ohne Rechnung zu übergeben. Es lasse sich eine Lösung für Ratenzahlungen finden, so Herr Siegburg.

Doch selbst wenn dies geschehe und wenn die Angelegenheit dann für Herrn Siegburg tatsächlich beendet wäre, so habe Herr Weiser weiterhin mit den Folgen der vorherigen Erpressung zu kämpfen, denn er war dazu genötigt worden, den osteuropäischen Arbeitern neue Langzeitverträge mit völlig überhöhten Konditionen zu geben. Herr Siegburg behauptete, der Auftraggeber der Aaden Detektive München sei doch selbst Schuld, denn er hätte ja nicht auf die vorherigen Forderungen eingehen müssen. Doch dem widerspricht Herr Weiser entschieden, denn er habe gar keine andere Wahl gehabt, wenn er nicht einen sofortigen Produktionsstopp und somit womöglich den Ruin seiner Firma gefährdet sehen wollte. Was in der Vergangenheit liege, das könne man nun einmal nicht mehr ändern, meinte Herr Siegburg dazu nur lapidar

Vermeintliche Einigung beendet die Dokumentation

Einer unserer Münchner Privatdetektive saß während des gesamten Gesprächs an einem Nebentisch und konnte somit das Zusammentreffen bezeugen. Letztlich einigten sich die Gegner darauf, dass Herr Siegburg mit sofortiger Wirkung beurlaubt war und es keine Streiks, dubiosen Krankschreibungen oder Massenabwanderungen mehr geben werde, solange er sein Geld erhalte. Die Tatbestände der Erpressung und Nötigung des Auftraggebers der Aaden Detektei München waren somit nicht nur erfüllt, sondern gleichermaßen nachgewiesen.

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E-Mail: info@aaden-detektive-muenchen.de
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Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
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Registernummer: HRB 83824

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http://www.aaden-detektive-muenchen.de/mitarbeiterüberwachung-observation/erpressung-durch-angestellte-fallbeispiel/

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Quelle: Erpressung und Nötigung durch Mitarbeiter: Beweisaufnahme

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