Ausübung einer verbotenen Nebentätigkeit in der Krankheitszeit

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Detektiv RosenheimBetrugsmaschen für den doppelten Lohnzettel

Bei den Ermittlungen unserer Detektei für Rosenheim* in Sachen nicht genehmigte oder sogar explizit verbotene Nebentätigkeit geht der Verdacht unserer Klienten häufig mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres zu observierenden Arbeitnehmers einher. Das ist wenig verwunderlich, denn wer zu einer Vollzeitbeschäftigung auch noch einen Teilzeitjob ausübt, ist in der Regel chronisch überarbeitet. Beides langfristig unter einen Hut zu bringen, gelingt nur den wenigsten Angestellten. Da manche Arbeiter aber nicht auf Geld verzichten wollen oder können, suchen sie nach Alternativen. Eine davon lautet, sich abwechselnd bei den Arbeitgebern krankschreiben zu lassen, um somit effektiv doch nur noch einen Job auszuüben, aber weiterhin doppelten Lohn zu erhalten. In diesen Fällen ist der Zweitjob in der Regel entweder explizit genehmigt, stellt arbeitsvertraglich kein Problem dar oder wird heimlich verrichtet, da der Arbeitsvertrag beim Hauptarbeitgeber Nebentätigkeiten untersagt.

Unerlaubte Zweittätigkeit
Wirtschaftsdetektei Rosenheim* | Privatdetektiv Rosenheim*
Nebenjob in der Krankheitszeit

*Hinweis*

Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei München werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in München bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH München
Amalienstraße 71
D-80799 München
Telefon: 089 7007 4378-0
Fax: 089 7007 4378-9
E-Mail: info@aaden-detektive-muenchen.de

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Quelle: Ausübung einer verbotenen Nebentätigkeit in der Krankheitszeit

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