15. August 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Mobilfunksendeanlage auf Dach einer WEG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss 2010 mit Mehrheitsbeschluss, einem Mobilfunkunternehmen die Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach des Gebäudes zu gestatten. Ein Eigentümer war nicht bereit, diesem Vorhaben seine Zustimmung zu geben; er stimmte dagegen. In dem gerichtlichen Verfahren, mit dem dieser Eigentümer im Rahmen einer Anfechtungsklage die Unwirksamkeit des Beschlusses feststellen lassen wollte, stellten bereits die Vorinstanzen fest, dass ein derartiger Beschluss nur einstimmig ergehen kann.
Dieser Rechtsauffassung stimmte der BGH in seinem Urteil vom 24.01.2014 (Az. V ZR 48/13) nunmehr zu. Der BGH vertritt die Meinung, dass es sich bei der Aufstellung einer Mobilfunksendeanlage um eine bauliche Veränderung handelt, die eben nur einstimmig beschlossen werden kann. Dies gilt in der Regel nur dann nicht, wenn Eigentümer ausnahmsweise nicht oder nur ganz gering von der baulichen Maßnahme betroffen werden. Vom Vorliegen einer solchen Ausnahme ging der BGH bei der Montage der Sendeanlage unter insbesondere wirtschaftlichen Aspekten nicht aus. Dabei stellte das Gericht daneben auf das Nachbarschaftsrecht ab. Keine Relevanz hatte für den BGH die Frage, ob von einer solchen Sendeanlage schädliche gesundheitliche Einflüsse ausgehen könnten. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte hatte der BGH als Grundvoraussetzung unterstellt. Allerdings bestünde auf der Grundlage des wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen eines gesundheitsschädigenden Einflusses zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen, wenn eine solche Anlage installiert wird. Dies stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen müsse.
Hinweis von IN ImmoNews:
Bei analoger wirtschaftlicher Betrachtungsweise stellt sich die Frage, ob ein Mieter nach Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach des Wohnhauses wegen befürchteter gesundheitlicher Beeinträchtigungen ggf. die Miete mindern kann. Das OLG Hamm hat bereits 2002 (Urteil vom 13.02.2014, Az. 30 U 20/01) festgestellt, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt und die Miete damit gemindert werden kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine gesundheitsschädliche Einwirkung vorliegen. Im entschiedenen Fall handelte es sich um Asbestfasern, die in nicht unerheblichem Umfang freigesetzt worden sein sollen. Der Sendemast auf dem Dach unterscheidet sich allerdings von der konkreter Befürchtung einer Asbestverseuchung dahingehend maßgeblich, als die Gefahr der Gesundheitsschädigung bei freigesetztem Asbest wissenschaftlich nachgewiesen ist, während die Einwirkungen der von einer Mobilfunksendeanlage ausgehenden Strahlung (Elektrosmog) bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nicht nachgewiesen oder wissenschaftlich belegt sind. Stellt sich schließlich die Frage, ob alleine die Befürchtung eines Mieters, es könne durch die Sendeanlage zu gesundheitsschädlichen Einwirkungen kommen, ausreicht, um Mietminderung geltend machen zu können. Lediglich das Amtsgericht München hatte in einer Entscheidung aus dem Jahre 1998, also vor bereits 16 Jahren, dem Mieter einen Minderungsanspruch zugebilligt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellte mit Urteil vom 25. 6. 2001 (Az. 33 C 1237/01-27) dagegen fest, dass Minderungsrechte von Mietern im unmittelbaren örtlichen Zusammenhang der Anlage ausgeschlossen sind, solange die Abstrahlungen einer Mobilfunksendeanlage im Bereich der gesetzlichen Bestimmungen bleiben. Die ganz herrschende Rechtsauffassung hat sich diesem Richterspruch angeschlossen, sodass ein Minderungsanspruch wegen eines Mangels der Mietsache aufgrund einer Mobilfunksendeanlage nicht gegeben ist.
14. August 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Winterbohrungen bestätigen hochgradige Vererzung
Das Unternehmen veröffentlichte 5 Bohrungen die innerhalb der Zone R780E auf ihrer ‚Patterson Lake South' (‚PLS')-Liegenschaft in Saskatchewans Athabasca Basin, Kanada niedergebracht wurden. Besonders interessant sind die Bohrungen PLS14-209 (Linie 510E), die zusammengesetzte Abschnitte einschließlich 21,97 % U3O8 über 10,0 m innerhalb eines 57,0 m langen Abschnitts mit 5,19 % U3O8 lieferte, sowie die Bohrung PLS14-215 (Linie 660E) die zusammengesetzte Abschnitte mit 11,80 % U3O8 über 22,5 m innerhalb eines 48,5 m langen Abschnitts mit 6,29 % U3O8 lieferte. Beide Bohrungen trafen auf eine hochgradige Vererzung in geringer Tiefe. Alle fünf Bohrungen lieferten vom Zentral- bis Ost-Bereich in der Zone R780E mächtige und hochgradige Abschnitte, wie auch Loch PLS14-214 (Linie 870E) zeigte, das innerhalb eines 94,5 m langen Abschnitts 2,28 % U3O8, inklusive 5,5 m mit 7,02 % U3O8 und 3 m mit 16,75 % U3O8 hervorbrachte. Drei der fünf Bohrungen durchteuften eine Uranvererzung mit beachtlicher Mächtigkeit und Gehalten, bereits in geringer Tiefe.
Weitere 12 Explorationsbohrungen stehen noch aus.
Ross McElroy, President, COO und Chef-Geologe von Fission, kommentierte die Ergebnisse wie folgt: "Diese letzten Analysenergebnisse der Winterbohrungen auf der "R"-Zone im PL-3B Hauptkorridor repräsentieren einige der bisher robustesten, durch Analysen bestätigte Vererzungen innerhalb der Zone R780E im Zentral- und Ost-Bereich. Mit insgesamt 80 auf dem Haupttrend niedergebrachten Bohrungen, einer Erfolgsrate von mehr als 97 % bei vererzten Abschnitten und dem Zusammenschluss von früher vier abgegrenzten Zonen (R390E, R585E, R780Eund R945E) zu einer durchgehenden Zone (R780E) mit einer Streichlänge von ca. 825 m (Linie 255E bis 1080E) war das 2014-Winterprogramm sehr erfolgreich. Das ‚PLS'-Projekt ist als ein Spitzenprojekt in der Athabasca Basin Region zu platzieren."
Viele Grüße Ihr Jörg Schulte
Hinweis: Die Bohrkernproben werden vor Ort halbiert. Sofern möglich, werden die Proben auf 0,5-Meter-Tiefenabschnitte standardisiert. Eine Hälfte der Probe wird zur Analyse bei SRC Geoanalytical Laboratories (eine SCC ISO/IEC 17025: 2005 zertifizierte Einrichtung) in Saskatoon, Saskatchewan zur Analyse eingereicht, die U3O8 (wt %) sowie die Feuerprobe auf Gold einschließt. Die andere Hälfte bleibt als Referenz vor Ort. Die Analyse schließt eine 63-Elemente-ICP-OES Untersuchung, eine Uranbestimmung mittels Fluorometrie sowie durch die Borprobe ein. Alle veröffentlichten Tiefenangaben, einschließlich Proben- und Abschnittslängen sind Bohrlängen. Die Länge der Bohrkernabschnitte und die wahre Mächtigkeit müssen noch bestimmt werden.
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14. August 2014News AutomobileKommentare deaktiviert für Daimler ist Marktführer bei Elektro-Pkw
Living Electric
Die Daimler AG behauptet auch 2013 ihre Marktführerschaft bei den Elektro-Pkw in Deutschland. Im ersten Halbjahr 2013 erreichten die elektrisch angetriebenen Modelle von Mercedes-Benz und smart einen Marktanteil von 42 Prozent. Absoluter Spitzenreiter dabei ist der Elektro-smart, der mit 983 Zulassungen und einem Marktanteil von 40 Prozent die Zulassungsliste der Elektromobile anführt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat das Unternehmen damit den Absatz von elektrisch angetriebenen Modellen in Deutschland um rund 80 Prozent gesteigert.
Daimler – Elektromobilität
smart – Vorreiter der Elektromobilität
Mittlerweile zur Automobil-Ikone mit E-Antrieb avanciert, erobert der smart fortwo electric drive bereits seit dem Jahr 2007 die Straßen rund um den Globus mit seinem lokal emissionsfreien Antrieb. Mit sprintstarken 35-55 kW, einer Höchstgeschwindigkeit von 125 km/h und einer Reichweite von 145 km ist er für nahezu alle Mobilitätsszenarien in der Stadt der perfekte Begleiter und gilt laut aktueller Ergebnisse einer Fachzeitschrift zudem als E-Spitzenreiter in puncto Unterhaltskosten. Die Reaktion der Kunden spricht für sich: 93 Prozent aller E-smart Fahrer empfehlen das Fahrzeug uneingeschränkt weiter. Seit 2012 ist der elektrisch angetriebene Zweisitzer in Deutschland außerdem vollständig emissionsfrei unterwegs: Mit dem Start der Serienproduktion für die dritte Fahrzeuggeneration nahm die Daimler AG eine Windkraftanlage ans Netz. Deren Nennleistung von 2,3 Megawatt im Jahr reicht aus, um nachhaltig erzeugten Strom für alle in Deutschland verkauften smart fortwo electric drive zu produzieren.
Die vom Fahrzeugtuner BRABUS überarbeitete Variante des electric drive bringt noch mehr Dynamik in die elektrische smart-Welt. Dank der auf 60 kW gesteigerten Leistung, einem maximalen Drehmoment von 135 Nm und einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h ist der Zweisitzer noch rasanter unterwegs. Zwischen Null und 60 km/h vergehen gerade einmal 4,4 Sekunden; nach10,2 Sekunden steht der Tacho auf 100 km/h.
Elektromobilität auf zwei Rädern vervollständigt das elektrische Portfolio der Marke smart. Ein 250 Watt starker Hinterradnabenmotor von Bionx unterstützt den Fahrer des smart ebikes bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Die Energie für bis zu 100 Kilometer Reichweite wird in einer Lithium-Ionen Batterie mit 423 Wh gespeichert. Das mit dem renommierten Designpreis „Red Dot Design Award“ ausgezeichnete smart ebike ist schon für 2.849 Euro zu haben. Während beim ebike in die Pedale getreten werden muss, kommt der nächste zweirädrige Vertreter aus der smart-Schmiede ganz ohne Muskelkraft aus: der smart scooter.
Lokal emissionsfrei mit Stern
In den USA feierte der jüngste Neuzugang der Mercedes-E-Modellpalette erst dieses Jahr seine Weltpremiere. Mit Markteinführung ab 2014 überzeugt die B-Klasse Electric Drive mit lokal emissionsfreiem Fahrspaß ohne Kompromisse und mit Mercedes-typisch hohem Niveau in punkto Sicherheit und Komfort für bis zu fünf Personen. Die B-Klasse Electric Drive erreicht eine Spitzenleistung von mehr als 100 kW und zeigt mit einer Beschleunigung von Null auf 100 km/h in weniger als zehn Sekunden, dass elektrisch angetriebene Fahrzeuge keine „Langweiler“ sind sondern im Gegenteil durchaus dynamische Züge haben. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 160 km/h, die Reichweite bei rund 200 Kilometern.
Die pure Faszination E-Mobilität verkörpert das Mercedes-Benz SLS AMG Coupé Electric Drive. Auf dem Pariser Automobilsalon 2012 als limitierte Serienversion vorgestellt, ist der weltweit stärkste Elektro-Supersportwagen inzwischen für Kunden bestellbar und beeindruckt nicht zuletzt mit technischen Spitzenwerten: 552 kW Leistung, ein maximales Drehmoment von 1.000 Nm, das wie bei allen Elektromodellen vom Start an bereit steht, und eine Beschleunigung von Null auf 100 km/h in 3,9 Sekunden. Die Reichweite liegt bei 250 Kilometern. Die Nordschleife des Nürburgrings umrundete der Supersportler in 7:56,234 Minuten und stellte damit einen Rekord in seiner Klasse auf. Erhältlich ist der SLS AMG Coupé Electric Drive für 416.500 Euro.
Als Pionier im Bereich der Brennstoffzellen-Technik hat die Daimler AG bereits im Jahr 2009 die ersten von rund 200 Exemplare der B-Klasse F-CELL (100 kW/136 PS, Reichweite 380 Kilometer, 170 km/h Höchstgeschwindigkeit) in Rastatt produziert. Auf dem Mercedes-Benz F-CELL World Drive 2011 bewies die Technologie eindrucksvoll ihren hohen Reifegrad auf mehr als 30.000 Kilometern rund um den Globus. Seit Vorstellung des ersten Prototyps in1994 hält das Unternehmen unverändert an der potenzialträchtigen Technologie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität fest. Die Partnerschaft mit Ford und Nissan unterstreicht den Willen des Unternehmens die Technologie auf den Markt zu bringen erneut. Ab 2017 sollen die ersten wettbewerbsfähigen Serienmodelle mit Brennstoffzellenantrieb großflächig verfügbar sein.
Hybridantrieb für die E- und S-Klasse
Bedarfsgerechte Hybride ergänzen das Angebot an elektrifizierten Antrieben von Mercedes-Benz. Beim E 300 BlueTEC HYBRID, der einen Vierzylinder-Dieselmotor (150 kW/204 PS) mit einem Elektromotor (20 kW/27 PS) kombiniert, liegt der Verbrauch bei nur noch 4,1 l/100 km, was einer CO2-Emission von 107 g/km entspricht. Diese Werte sichern dem E-Hybrid eine Spitzenstellung in seinem Segment. Zudem bescheinigen ihm aktuelle Ergebnisse einer Fachzeitschrift die günstigsten Haltungskosten. In Kombination mit dem optionalen 80-Liter-Tank erreicht der E 300 BlueTEC HYBRID bei konsequenter Nutzung der Vorteile des Hybridantriebs eine Reichweite von 1900 Kilometern und definiert damit den Begriff Langstreckenfahrzeug vollkommen neu. In Märkten, wo der Dieselmotor eine Nebenrolle spielt, ist die E-Klasse mit einem Benzin-Hybridantrieb erhältlich. Das Mercedes-Benz Hybridsystem ist modular und skalierbar aufgebaut und lässt sich auf eine Vielzahl von Baureihen übertragen. In den kommenden Jahren wird es daher, abgestimmt auf die Kadenz der Modelleinführungen, zahlreiche neue Hybridmodelle geben. Der modulare Hybridbaukasten spielt seine Stärken auch in Verbindung mit den unterschiedlichen Antrieben aus. Reihen-Vierzylinder (Benziner und Diesel) lassen sich ebenso hybridisieren wie beispielsweise ein V6-Zylinder-Benzinmotor.
Die neue S-Klasse demonstriert, wie sich Luxus und Nachhaltigkeit auf einem bisher nicht gekannten Niveau vereinen. Neben den verbrauchsoptimierten Benzin- und Dieselantrieben sind auch Hybrid- und Plug-In-Hybridmodelle im Angebot. Neben dem S400 Hybrid wird im kommenden Jahr der S 300 BlueTEC HYBRID als erstes Vierliter-Auto im Luxussegment an den Start gehen. Und mit dem S 500 PLUG-IN-HYBRID wird ebenfalls im kommenden Jahr ein Dreiliter-Auto neue Maßstäbe für die Luxusklasse setzen. Während der S 400 HYBRID die Kriterien für die Effizienzklasse A erfüllt, wurde der S 300 BlueTEC HYBRID als einzige Luxuslimousine in die Klasse A+ eingestuft.
Elektroantrieb auch für Nutzfahrzeuge
Neben den Personenwagen bietet Mercedes-Benz auch eine Palette an elektrisch angetriebenen Nutzfahrzeugen. So begann die Serienproduktion des Vito E-CELL bereits im Jahr 2010. Der elektrisch angetriebene Vito wird inzwischen in 15 europäischen Ländern angeboten. Der Transporter wird von einem 60 kW (maximales Drehmoment 280 Nm) starken Motor angetrieben. Die Lithium-Ionen-Akkus mit einer Kapazität von 36 Kwh wurden unter dem Ladeboden platziert, sodass der Laderaum nicht eingeschränkt wird und eine Zuladung von maximal 850 Kilogramm gestattet. Die auf 89 km/h beschränkte Höchstgeschwindigkeit ermöglicht eine Reichweite von130 Kilometern. Auch der Fuso Canter E-CELL ist Teil des Daimler Elektrofahrzeugportfolios. Er wird von einem 70 kW starken Elektromotor angetrieben und verfügt über eine Reichweite von 120 Kilometern. Der preisgekrönte Stadtbus Mercedes-Benz Citaro FuelCELL-Hybrid, der seit 2011 in europäischen Städten emissionsfrei den ÖPNV bedient, zeigt zudem, dass sich die Brennstoffzellentechnologie auch für den Einsatz in großen Fahrzeugen eignet. In den USA bietet Freightliner das Custom Chassis MT E-CELL All Electric an.
Daimler – Elektromobilität
Quelle: Daimler AG
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14. August 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Tolles Angebot für Welpenbesitzer
Homberg (Efze), 5.11.2013 – Die IHK|BHV zertifizierte Hundetrainerin und Verhaltensberaterin Claudia Hußmann bietet seit einiger Zeit auf ihrer Webseite http://www.welpenerziehung24.de Tipps und Tricks für Welpenbesitzer an, die ihren Welpen auf nette Weise erziehen wollen. Weg von der Dominanztheorie, hin zu einem fairen und partnerschaftlichen Umgang mit dem Hund ist das Ziel.
Man sollte meinen, dass es sich mittlerweile herumgesprochen hat, dass man Hunde sehr gut mit Belohnungen erziehen kann. Leider ist es nach wie vor so, dass bei der Hundeerziehung häufig mit psychischem Druck oder sogar mit physischer Einwirkung gearbeitet wird. Claudia Hußmann bemüht sich seit Jahren, in ihrer Hundeschule Hundebesitzer davon zu überzeugen, dass es auch ohne Gewalt geht.
Stattdessen ist das Training über die sogenannte positive Verstärkung – also über Belohnungen – in ihrer Hundeschule die Methode der Wahl. Schon bei den Welpen wird der Fokus auf das erwünschte Verhalten gelegt. Belohnen, wenn der Welpe es (noch) richtig macht anstatt zu warten, bis ein "Fehler" passiert und dann zu strafen, erfordert bei den meisten Welpenbesitzern zunächst mal ein Umdenken.
Anstatt zu fragen "Wie kann ich meinem Welpen diese oder jene Unart abgewöhnen?" lernen die Menschen, zu überlegen "Was könnte ich mit meinem Welpen anstelle des unerwünschten Verhaltens trainieren?"
Ein Beispiel: Anstatt den Welpen erst hochspringen zu lassen und ihn runterzuschubsen, wird er schon belohnt, wenn er angelaufen kommt – und zwar BEVOR er überhaupt hochspringt.
Leider ist in der einen Welpenstunde in der Woche nie genug Zeit, um alle wichtigen Themen anzusprechen. Mit den Tipps und Tricks auf http://www.welpenerziehung24.de hat jeder Welpenbesitzer die Möglichkeit, sich mit dieser Art des Trainings zu beschäftigen und bekommt darüber hinaus noch eine Menge Tipps für den Alltag.
Claudia Hußmann betreibt seit über 15 Jahren eine Hundeschule und Hundepension, beschäftigt sich mit der Resozialisierung von schwierigen Tierschutzhunden und leitet seit vielen Jahren Welpengruppen. Seit diesem Jahr bietet sie außerdem erfolgreich Webinare rund um den Hund an.
Kontakt Claudia Hußmann Ziegenhainer Straße 52, 34576 Homberg (Efze) 05681-936168 oder 0178-9382082 eMail: claudia@mein-lieber-hund.de web: www.welpenerziehung24.de
13. August 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Caledonia Mining bleibt auch im schwierigen 2. Quartal in der Gewinnzone
Wie das Unternehmen, das 49 % an der ‚Blanket'-Mine im Süden Zimbabwes hält, gestern bekannt gab, sank die Goldproduktion im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 3 % auf 11.223 Unzen. Die minenbezogenen Cash-Kosten stiegen zudem um 6 % auf 624,- USD pro Unze, lagen damit aber immer noch unter den 651,- USD des Vorquartals. Gründe hierfür waren u.a. eine verbesserte Gewinnungsquote sowie ein sparsamerer Zyanidverbrauch. Auch die Gesamtförderkosten (‚All-in sustaining cost‘) fielen aufgrund der gesteigerten Effizienz sowie geringerer Investitionen mit 881,- USD pro Unze geringer aus als in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres, wo man noch 924,- USD pro Unze veranschlagen musste. Dadurch gelang es dem Unternehmen, trotz eines im Vergleich zum Vorjahr um rund 7,5 % niedrigeren Goldpreises von durchschnittlich 1.271,- USD pro Unze, durch den Verkauf seiner gesamten Fördermenge immerhin noch einen Bruttogewinn von 5,6 Mio. CAD zu erzielen. Der Nettogewinn fiel nicht zuletzt aufgrund einer gestiegenen Steuerbelastung mit 1,8 Mio. CAD nur etwa halb so groß aus wie im 2. Quartal 2013. Der bereinigte Gewinn pro Aktie betrug mit 3,7 CAD-Cents sogar nur etwa 40 % des Vorjahreswertes.
Der Kassenbestand des Unternehmens lag zum Quartalsende bei 25,8 Mio. CAD und damit rund 3,4 Mio. CAD höher als im Vorjahr, jedoch etwa 3 % niedriger als zu Quartalsbeginn. Das Unternehmen weist in diesem Zusammenhang im Übrigen explizit darauf hin, dass es seine Barreserven überwiegend nicht im währungspolitisch unsicheren Zimbabwe, sondern auf Konten in Kanada, Großbritannien und Südafrika hält.
Der durch den Minenbetrieb generierte Cash-Flow von zuletzt 1,7 Mio. CAD reicht derzeit noch aus, um in den Ausbau der Produktion investieren zu können. Angesichts der zuletzt gesunkenen Goldproduktion sowie höherer Steuern und Abgaben prüft das Unternehmen derzeit allerdings mögliche Anpassungen seiner mittelfristigen Investitionspläne. Voraussichtlich im Laufe des 4. Quartals sollen hier konkrete Ergebnisse vorliegen. Für 2014 rechnet Caledonia aktuell mit einer Gesamtförderung von rund 45.000 Unzen Gold. Die Produktionsziele für das kommende Jahr sollen jedoch erst am Jahresende und somit nach der Revision der mittelfristigen Investitionspläne veröffentlicht werden.
Zuletzt konnte das Unternehmen durch seine Explorationsbemühungen im Umfeld der ‚Blanket‘-Mine die dort vermuteten Ressourcen um rund 500.000 Tonnen bei einem durchschnittlichen Goldgehalt von 3,9 Gramm pro Tonne ausbauen.
Caledonia schüttet seit diesem Jahr eine vierteljährliche Dividende von 1,5 CAD-Cents pro Aktie aus. Nach derzeitigen Planungen sollen diese Zahlungen auch im kommenden Jahr beibehalten werden.
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13. August 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Steuerberater und Rechtsanwalt in Bielefeld aus einer Hand
Steuerberater in Bielefeld gibt es relativ häufig. Einen guten Rechtsanwalt für Steuerrecht in Bielefeld zu finden ist nicht ganz so einfach. So ist es doch sehr angenehm, wenn der Steuerberater auch Rechtsanwalt ist. Das Finanzamt hat jeden einzelnen von uns fest im Zugriff. Kaum jemand kann den Zahlungen und Verpflichtungen entgehen. Die Zahllast der Steuern ist gefühlsmäßig immer höher. Manchmal kommen Zweifel, ob das alles überhaupt noch bezahlbar ist. Täglich werden Steuern von jedem einzelnen gefordert. Gleich, ob es die Mehrwertsteuer bei den alltäglichen Einkäufen oder die Umsatzsteuer für Firmen ist. Spätestens bei der Steuerklärung wünscht man sich die Steuerlast zu sparen. Nur was wird in der Steuererklärung wirklich anerkannt? Was ist erlaubt im Steuerrecht? Die Finanzämter entscheiden manchmal unterschiedlich. Steuern die der Steuerberater in Bielefeld absetzen kann, können vielleicht beim Finanzamt in Gütersloh zu ganz anderen Ansichten führen. Wie sollen wir uns im Steuer-Dschungel bewegen? Wer kann vorher mit Sicherheit Auskunft geben? Natürlich kann es ein Vorteil sein, wenn der Steuerberater (STB) aus Bielefeld auch die Vorgänge beim Finanzamt Bielefeld abschätzen kann. Nur sollten die Anfragen oder Anforderungen des STB an das Finanzamt eindeutig und zielgerichtet sein.
Wie soll das so einfach sein? Nur wenn der Steuerberater auch gleichzeitig Rechtsanwalt für Steuerrecht ist, ist ein rechtliches Risiko besser kalkulierbar!
Die Kanzlei Webers, Rechtsanwalt und Steuerberater in Bielefeld gibt Antworten und Lösungen zu allen relevanten Angelegenheiten im Steuerrecht. Die Unterstützung ist effektiv mit hohem Wissensstand bei den Herausforderungen im deutschen Steuerrecht. Es gibt für jedes Steuermodel die unterschiedlichsten Lösungen und Ansätze. Seit der Gründung im Jahr 2005 ist dort die steuerliche Beratung mit der anwaltlichen Tätigkeit verbunden. Diese "Paketlösung" von Steuerberatung und Rechtsanwalt aus einer Hand nutzt Synergien und vermeidet Informationsverluste.
Ein erstes unverbindliches Kennenlernen der Kanzlei Webers, Rechtsanwalt & Steuerberater Bielefeld verursacht keine Kosten für neue Mandanten.