Elektrisch über die Alpen

Alltagstauglichkeit des e-up! auch in alpinem Gelände

Volkswagen e-up!

Volkswagen e-up!

Die Marke Volkswagen geht mit innovativen Fahrzeugen bei der diesjährigen Silvretta E-Auto Rallye an den Start: Zum einen mit dem XL1, dem effizientesten Serienauto der Welt, das mit einem Plug-In Diesel-Hybrid ausgerüstet ist. Zum anderen mit dem e-up!, dem ersten Elektrofahrzeug von Volkswagen, das in Großserie gebaut wird. Damit zeigt Volkswagen, dass diese alternativen Antriebskonzepte auch auf alpinen Strecken leistungsfähig sind.

Der neue e-up! nimmt zum ersten Mal an der Silvretta E-Auto Rallye in der österreichischen Montafon Region teil. Gleichzeitig ist diese Zuverlässigkeitsrallye mit ihren alpinen Streckenprofilen sehr anspruchsvoll, weil es gilt, die auf den langen Steigungen verbrauchte Energie auf den darauffolgenden Abfahrten in großem Umfang durch Rekuperation wieder zurückzugewinnen.

Mit reinem Elektroantrieb bietet der e-up! den Einstieg in ein neues wegweisendes Fahrzeugkonzept von Volkswagen und garantiert mit vier Sitzplätzen vollen Nutzungsumfang. Er ist ein Auto für den täglichen Gebrauch und begeistert mit einem starken Drehmoment von 210 Nm. Nahezu lautlos und ohne Schaltunterbrechungen wird der e-up! von einem Elektromotor mit 60 kW / 82 PS Spitzenleistung angetrieben. So beschleunigt er von 0 auf 100 km/h innerhalb von 12,4 Sekunden und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Dabei meistert er mit seiner 18,7 kWh Lithium-Ionen Batterie Distanzen von bis zu 160 Kilometern nach NEFZ. Dies bedeutet beeindruckend niedrige Energiekosten von weniger als drei Euro pro 100 Kilometer.

Volkswagen e-up!

Volkswagen e-up!

Aufgeladen wird der e-up! an einer herkömmlichen 230-Volt Steckdose mit 2,3 kW, über eine zuhause installierte Wallbox mit 3,6 kW oder über das optional erhältliche Ladesystem CCS (Combined Charging System) an einer Gleichstrom-Schnellladesäule mit bis zu 40 kW. Im letzten Fall erfolgt eine 80-

prozentige Ladung schon innerhalb von 30 Minuten. Der Stromanschluss zum Aufladen der Batterie verbirgt sich wie gehabt unter der Tankklappe. Im Idealfall wird der e-up! mit Strom aus regenerativen Quellen geladen und fährt dann völlig CO2-neutral.

Im Unterschied zum Grundmodell up! präsentiert sich der e-up! durch eine hochwertige und aerodynamisch optimierte Designdifferenzierung.

Markantes Erkennungszeichen im Exterieur ist die bogenförmige Anordnung der LED-Tagfahrlichter im Stoßfänger. Zudem wurden Front, Schweller und Unterboden aerodynamisch weiter optimiert. Glanzgedrehte 15-Zoll-Leichtmetallräder mit rollwiderstandsoptimierten Reifen, blau hinterlegte Volkswagen Embleme, ein e-up!-Schriftzug am Heck sowie auf den vorderen Türen machen den vollelektrischen Viersitzer auf den ersten Blick unverwechselbar.

Für den e-up! wird ausschließlich eine hochwertige Ausstattungslinie angeboten. Sie umfasst zusätzlich zur Ausstattung eines high up!
die Navigation „maps+more“, Climatronic und Multifunktionsanzeige, Frontscheibenheizung, Sitzheizung und abgedunkelte Heckscheiben.
Die Mobilen Online Dienste „Car-Net“ mit Steuerungsmöglichkeit per Smartphone setzen erstmalig im e-up! in der New Small Family ein
und gehören ebenfalls zum Serienumfang des e-up!.

Das Interieur ist geprägt von e-up!-spezifischen, hellgrauen Sitzbezügen mit blauen Kappnähten. Der gezielte Einsatz von Leder und Chrom-Applikationen vermittelt einen puristischen Gesamteindruck – passend zum Fahrzeugkonzept eines vollwertigen urbanen Elektroautos.

Der Einstiegspreis des e-up! liegt in Deutschland, als bereits hochwertig ausgestattetes Modell, inklusive der Batterie bei 26.900,- Euro. Im Herbst wird Volkswagen auf der IAA (Internationale Automobil Ausstellung) in Frankfurt weitere Details zur Vermarktung wie zum Beispiel Leasing- und Mobilitätsangebote bekannt geben.

Quelle: Volkswagen

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Leitz stellt die Weichen für die Zukunft

Der Markt von Cloud Lösungen hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und die Nachfrage eine substantielle Größe erreicht – der richtige Zeitpunkt für das Unternehmen, welches seit über 140 Jahren ein Synonym für Arbeitsorganisation ist.

Die Themen Sicherheit und Vertrauen spielen für Wirtschaftsunternehmen eine große Rolle, insbesondere in Unternehmen, die sensible personenbezogene Daten verwalten. Diese müssen, um mit EU Datenschutzrichtlinien konform zu gehen, in Deutschland gespeichert werden, was Leitz mit seiner neuen Cloud Lösung anbietet.

Die Leitz Cloud ist darüber hinaus ein perfektes Arbeitsinstrument, das die Organisation und das Teilen von großen Datenmengen effizient macht. Die Leitz Cloud bietet auch Funktionen eines Dokumentenmanagement Systems, wie z.B. die Verschlagwortung, sowie Features, um Daten mit vielen Benutzern teilen und nutzen zu können. Durch diese Tools wird eine problemlose Zusammenarbeit gewährleistet.

Das automatische Back-up stellt sicher, dass keine Daten verloren gehen. Somit kombiniert die Leitz Cloud Funktionen von DMS Systemen, Projektmanagementtools und Back-up Lösungen. Zum Start bietet Leitz einen kostenlosen Windows Client und ab November auch eine kostenlose, webbasierte mobile App für eine komfortablere Nutzung der Cloud mit Tablets und Smartphones.

Die Zielgruppe sieht Leitz vor allem in kleineren sowie mittelständischen Unternehmen, Architekturbüros, Beratungsunternehmen, sowie in Projektteams in großen Unternehmen, aber auch in Neugründungen, die von Anbeginn eine professionelle Cloud Lösung wollen. Für die Leitz Cloud sind keine IT-Investments nötig.

Den Service gibt es drei Monate gratis zum Testen, danach kostet er monatlich ab 6,90 €. Bezahlen können die Kunden den Service per Kreditkarte oder per Lastschrift. Darüber hinaus wird der Bürobedarfshandel ab Anfang 2014 in die Vermarktung einbezogen. Die Laufzeit des Services ist kundenfreundlich und verlängert sich nur von Monat zu Monat.

Die Leitz Cloud verfügt über ein Support Center, über das Cloud-Nutzer bequem und schnell ihre Fragen stellen können.

Leitz startet mit seiner Cloud in Deutschland und strebt die Internationalisierung an

Der Launch der Leitz Cloud ist die konsequente Weiterführung, der Erweiterung des Produktportfolios zur Organisation der zunehmenden Mobilität in der modernen Arbeitswelt. Erst zuletzt hat das Unternehmen mit der Complete Serie, Accessoires für Tablets und Smartphones auf den Markt gebracht.

Weiterführende Informationen unter www.leitz-cloud.com

Über Esselte Leitz:

Esselte Leitz ist einer der weltweit führenden Hersteller für Produkte rund um das Thema Büroorganisation, mit denen Innovation, Effizienz und Design an den Schreibtisch im Büro oder zu Hause gebracht werden. Esselte Leitz produziert ein tiefes und breites Sortiment an Ablage- und Ordnungsmitteln, um das Leben im Büro zu vereinfachen.

Esselte ist eine der Hauptmarken der Esselte Corporation, ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von ca. 1 Mrd. US$. Esselte ist mit Niederlassungen in 29 Ländern präsent und vertreibt seine Produkte in 120 Ländern. Zu den wichtigsten Marken des Unternehmens zählen Esselte, Leitz, Rapid und Xyron.

Esselte Leitz GmbH & Co KG
Director Online Business Europe Frank Lutz
Internet: http://www.leitz-cloud.com/

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Quelle: Leitz stellt die Weichen für die Zukunft

Änderung des Mieterhöhungsrechts steht bevor

Die Erkenntnis, dass der Markt den Preis besser und ehrlicher als alle künstlichen Eingriffe der Politik in das natürliche Spiel der Kräfte reguliert, steht vor der Kapitulation. Offensichtlich haben sich die großen Koalitionäre darauf verständigt, neben der zeitlichen Verlängerung der sog. Mietpreisbremse auf vier Jahre, in denen die Miete höchstens um 15% gesteigert werden darf, auch noch eine Deckelung der Miethöhe bei Erst- oder Wiedervermietung auf höchstens 10% über der in der Nachbarschaft vorherrschenden üblichen Miete/qm gemäß Mietspiegel zu beschließen.

Der Verrat an den Mechanismen des sich selbstregulierenden Marktes stellt einen Verrat an den vitalen Interessen der schwarzen Wählerschaft dar. Die Politik scheint nicht gewillt, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.

Erinnern wir uns zurück in die Jahre nach der Wende. Aufgrund der milliardenschweren, mit Steuergeldern finanzierten staatlichen Aufbauhilfe Ost (Sonder-AfA Ost) wurden im Osten Deutschlands völlig am Bedarf vorbei auf Teufel komm raus Wohnungen gebaut oder saniert. Selbst Rentenbeziehern, bei denen der Steuerhebel keinerlei Effekt mehr zeitigte, wurde von skrupellosen Vertriebsmannschaften eine Ostimmobilie angedreht. Wahnwitzige Garantiemieten, die mit dem im Osten vorherrschenden allgemeinen Mietniveau aber auch gar nichts zu tun hatten, wurden versprochen. Freilich meldeten die meisten dieser von den Bauträgern, Großinvestoren und Banken eingesetzten gewerblichen Zwischenmieter bald Insolvenz an. Die Mieter setzten schnell deutlich geringere Mieten gegenüber den Eigentümern durch oder kündigten und suchten sich billigeren Wohnraum, der bald überall zu finden war. Mit dem Verlust der garantierten Mieteinnahmen gerieten viele Steuersparfüchse schnell in Finanzierungssorgen, war die monatliche Belastung für die Darlehensrückzahlung zumindest für die ersten fünf Jahre doch meist auf der Basis der Garantiemiete berechnet worden. Zudem stellte sich auch der Gedanke, sich der Ostimmobilie schnellstmöglich wieder zu entledigen, bald als nahezu unmöglich umsetzbar heraus, nachdem der rasante Preisverfall der Ostimmobilien enorm war und aufgenommene Finanzierungsdarlehen damit nicht oder nur mit hoher Restverschuldung zu bedienen gewesen wären. Plötzlich ging es nicht mehr ums Steuersparen, sondern ums finanzielle Überleben.

Was war passiert? Der Staat hatte durch die Gewährung der Sonderabschreibung eine Bautätigkeit im Osten Deutschlands angeheizt, die völlig am Bedarf vorbei ging, unnatürliche finanzielle Reize geschaffen, den Markt in unnatürlichen Weise beeinflusst und damit letztlich dessen Kollabieren verursacht. Was blieb, ist ein ungeheuerlicher gesamtvolkswirtschaftlicher Schaden, verursacht durch unzählige Unternehmens- und Privatinsolvenzen, Wohnungsleerstände, Schräglagen von Banken, enorme Abschreibungspotentiale usw. Ein Desaster, wie es im Buche steht – auch, wenn es natürlich vereinzelt Profiteure gegeben hat.

Unsere nähere Vergangenheit zeigt aber überdeutlich, dass staatliche Eingriffe in die Regeln des Marktes, in dem Angebot und Nachfrage den Preis regeln, zu Verwerfungen führen, die letztlich von keinem gewollt sind. Die Regulierung der Mieterhöhungsmöglichkeiten wird einen deutlichen Rückgang der Wohnungsbautätigkeit nach sich ziehen, da die erforderliche Rendite durch die Vermietung nicht mehr nachhaltig erzielt werden kann. Dies gilt umso mehr dann, wenn davon ausgegangen werden muss, dass die zum Teil deutlichen Wertsteigerungen der letzten Jahre bei Immobilien in den Großstädten in Zukunft gegebenenfalls deutlich geringer ausfallen werden, weil langsam Luft aus der Immobilienblase weichen könnte. Die geplante gesetzliche Neuregelung wird zu einer maximalen Verteuerung des bestehenden Mietwohnungsangebots im gesetzlich zulässigen Rahmen führen und gleichzeitig zu einer eklatanten Unterversorgung der Ballungsräume mit günstigeren Mietwohnungen im Übrigen. Die Folge ist die notwendige Flucht der in der Großstadt arbeitenden Bevölkerung aufs weitere Umland, woraus sich ein deutlicher, stauträchtiger Anstieg des ohnehin schon hohen Pendlerverkehrs ergeben wird – von dem weiteren Anstieg der Umweltbelastung ganz zu schweigen.

Diese Entwicklung wollen wir sicherlich alle nicht.
Nur wenn in die Kräfte des Marktes nicht künstlich von außen eingegriffen wird, werden diese Tendenzen verhindert werden können.

Wenn die Politik sich schon für sozial Schwächere einsetzen möchte, so möge sie dafür sorgen, dass großzügig Bauland in den Ballungszentren mit hohem Mietpreisniveau ausgewiesen wird und die Schaffung neuen Wohnraums zur Miete zumindest nicht regulatorisch behindert wird.

Schließlich seien die ernsthaften verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vorgesehene Begrenzung der Miethöhe bei Erst- oder Weitervermietung herausgestellt. Lässt sich die Regulierung der Mieterhöhung bei bestehenden Mietverhältnissen mit Art 14 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach die Eigentumsgarantie unter dem Verfassungsvorbehalt der Sozialbindung des Eigentums steht, irgendwie rechtfertigen, so stellt die beabsichtigte Regulierung des Mietpreises bei Erst- oder Weitervermietung einen unerträglichen und rechtswidrigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar. Es muss dem Eigentümer auch in Zukunft in diesem Land rechtlich möglich sein, sein Haus oder seine Wohnung zu der am Markt erzielbaren maximalen Miete neu zu vermieten – ohne Rücksicht darauf, welcher Mietpreis für vergleichbaren Mietraum in der Nachbarschaft gerade so üblich ist. Eine derartige sozialistische Gleichschaltung der Mietpreise ist von unserer Verfassung nicht gedeckt. Sollte das Mieterhöhungspaket so, wie offensichtlich derzeit geplant, verabschiedet werden, so dürften erste Verfassungsbeschwerden gegen dieses Gesetz nicht lange auf sich warten lassen.

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Quelle: Änderung des Mieterhöhungsrechts steht bevor

Was wird aus “Wetten, dass…?”

Buh-Rufe, schlechte Kritiken und miserable Quoten

Sommer Wetten, dass...", Mallorca

Sommer Wetten, dass…”, Mallorca – Peinliche Limbo-Einlage

Es war an Peinlichkeiten kaum noch zu überbieten, was den Zuschauern vor Ort und an den Bildschirmen beim diesjährigen Sommer-”Wetten, dass…?” auf Mallorca geboten wurde. Die Sendung gilt mittlerweile als Sorgenkind des ZDF, der Sender kündigt Konsequenzen an. Wo sind sie geblieben, die Zeiten mit Moderator Thomas Gottschalk, der jede auch noch so unvorhersehbare Situation souverän und schlagfertig meisterte und stets professionell auf Augenhöhe mit Prominenten aller Art, ob Weltstar oder C-Promi umging. Nie wäre ihm im Traum eingefallen, seine Gäste der Lächerlichkeit preis zugeben.

Hat Markus Lanz das Format komplett herunter gewirtschaftet? Bei seinem Debüt am 6. Oktober 2012 schalteten noch 13,62 Millionen Zuschauer ein. Das Mallorca-Desaster taten sich nur noch 6,74 Millionen Menschen an und lieferten so die schlechteste Einschaltquote in der knapp 30-jährigen Geschichte der Show.

Sommer Wetten, dass...", Mallorca

Sommer Wetten, dass…”, Mallorca – Nüsse knacken mit dem Hintern

Dass ein Wettkandidat mit seinem Hintern Nüsse knackte, war noch längst nicht das Peinlichste, was Markus Lanz am letzten Samstag zu bieten hatte. Vor allem wie mit Holly- woodstar Gerard Butler umgesprun- gen wurde, war sogar dem völlig abgehärteten Stefan Raab peinlich. Auf Drängen von Lanz musste der Schauspieler sich Eiswürfel in die Hose schütten und Goethes “Erlkö- nig” zitieren – eindeutig zu viel für Raab, der sich beschämt die Augen zu hielt.

Und dann auch noch die luxusgeilen Geissens auf dem Talksofa, die sich mit ihrem Reichtum brüsteten anstatt für die Opfer der Flutkatastrophe in Deutschland zu spenden. Immerhin müsste ihr Bekanntheitsgrad und damit ihr Marktwert noch weiter gestiegen sein. Wer es braucht?

Ex-Baywatch-Nixe Pamela Anderson hatte ihren Auftritt in der Sendung aus unbekannten Gründen abgesagt. Vielleicht hatte ihr jemand von Tom Hanks Reaktion auf die ZDF-Show im vergangenen Jahr erzählt – der hochkarätige Schauspieler fühlte sich komplett veräppelt und ließ kein gutes Haar an dem Format.

Sommer Wetten, dass...", Mallorca

Sommer Wetten, dass…”, Mallorca – So wird ein Hollywoodstar vorgeführt

“Die Gästeliste ist dieser Sendung un- würdig”, schreibt eine verärgerte Face- book-Nutzerin. Ob Lanz seinen Job nun los ist bleibt unklar.

Das ZDF hält sich bedeckt: “Mutma- ßungen über Markus Lanz gehören ins Reich der Märchen und Gerüchte.”

Und bei allem Respekt, eine Cindy aus Marzahn, die inzwischen als weiblicher Comedian und Zotenreißerin ihr Geld verdient, passt einfach nicht in das ur- sprünglich einmal anspruchsvolle For- mat. Hier blitzte kurzzeitig während der Sendung der Glanz der alten Zeit mit dem Auftritt von Michelle Hunziker auf, einer Augenweide eben.

Erfinder von “Wetten, dass…?”, Frank Elstner, aber auch Thomas Gottschalk und der Interimsmoderator Wolfgang Lippert verstehen die Welt nicht mehr, so der Eindruck der Redaktion.

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Zahlung ist Zustimmung zur Mieterhöhung

Der Vermieter verlangte von seinem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Mieter gab eine zustimmende Erklärung jedoch nicht ab. Allerdings änderte er seinen Dauerauftrag und überwies ab dem Monat, zu dem die Mieterhöhung im Falle einer Zustimmung wirksam geworden wäre, die erhöhte Miete. Der Aufforderung des Vermieters, die Zustimmung zur Mieterhöhung ausdrücklich schriftlich zu erklären, kam der Mieter mit dem Hinweis darauf, dass er mit der Zahlung der erhöhten Miete doch stillschweigend zugestimmt habe und es damit einer ausdrücklichen Zustimmung nicht mehr bedürfe, nicht nach. Der Vermieter, dem dies nicht ausreichte, erhob Klage auf Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen.

Das Amtsgericht München stellte dazu in seinem rechtskräftigen Urteil vom 14.08.2013 (Az. 452 C 11426/13) fest, dass die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen nicht nur durch ausdrückliche Erklärung, sondern auch konkludent durch schlüssiges Handeln und damit auch dadurch, die erhöhte Miete zum Fälligkeitszeitpunkt kommentarlos zu überweisen, erklärt werden kann. Allein schon durch die einmalige Zahlung der erhöhten Miete erkläre der Mieter sein Einverständnis zur Mieterhöhung, sofern die Zahlung nicht etwa unter Vorbehalt erfolgt. Die Einhaltung einer Schriftform, wie dies beim Abschluss des Mietvertrages der Fall sei, sei für die Zustimmung zur Mieterhöhung nicht erforderlich, sodass sie auch stillschweigend erfolgen könne. Das Amtsgericht München wies die Klage daher mangels Rechtschutzbedürfnis ab. Schließlich habe der Mieter durch seine Zahlung ja bereits die Zustimmung zur Mieterhöhung erteilt, so dass für einen weiteren Antrag auf Zustimmung kein Raum bleibe.

Hinweis von IN ImmoNews:

Wichtig erscheint der Redaktion darauf hinzuweisen, dass von einer Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung durch Zahlung der erhöhten Miete wohl nur dann ausgegangen werden kann, wenn der Mieter die Zahlung durch eigenes Handeln, sei es durch Barzahlung, Einzelüberweisung oder per geändertem Dauerauftrag bewirkt hat. Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass die Miete im Lastschriftverfahren vom Vermieter eingezogen wird, so stellt der ggf. auch über mehrere Monate hinweg zunächst unbeanstandete Einzug der erhöhten Miete ohne entsprechendes ausdrückliches Einverständnisses des Mieters keine wirksame Zustimmung zur Mieterhöhung dar. Wir verweisen insoweit auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 26.10.2011, AZ 132 S 41/11), auf das wir bereits in unserem Newsletter von März 2012 hingewiesen haben (hier öffnen).

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Quelle: Zahlung ist Zustimmung zur Mieterhöhung

Einladung zum 10. Info-und Aktionstag für Parkinsonerkrankte

Hiermit lade ich Sie herzlichst zu unserem diesjährigen Info- und Aktionstag ein. Er ist ein Jubiläum, denn er wird zum 10. Mal durchgeführt.

Aus diesem Grund findet auch am Freitag den 22.8.2014 ab 18 Uhr
im Bürgerzentrum Frankfurter Hof
Cretzschmarstr. 6 in 65843 Sulzbach
ein Benefizkonzert statt, bei dem Erkrankte und Special Guest auftreten werden. Eintritt ist frei, nur eine kleine freiwillige Spende wäre schön, die je zur Hälfte unsere mobile Sprechstunde in Hanau sowie der Verein Parkinsonline e.V. erhalten

Samstag ist dann ein inhaltsreiches Programm angesagt, dass ab 10 Uhr beginnt und gegen 16 Uhr endet.

Ein Fußballspiel an dem jeder wieder teilnehmen kann, rundet die Veranstaltung ab.

Es wäre schön, wenn Sie unserer Einladung folgen könnten.

Mit freundlichen Grüssen

Gisela Steinert
(Jupark-Südhessen)

JuPark-Suedhessen
Gruppenleitung Gisela Steinert
eMail: St0600@aol.com
Internet: www.jupark-suedhessen.de

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Quelle: Einladung zum 10. Info-und Aktionstag für Parkinsonerkrankte

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