Moderne Märchen im alten Gewand

Am 4. November kommt "Das Größenwahn Märchenbuch – Band 1" heraus. Die Märchen tragen Titel wie:
– Die tierisch-krasse Bremer Rockband
– Des alten Schreiners Reise in die neue Zeit
– Erlebnisse im Wildrosenschloss
– Der Frosch
und erzählen von alten Bekannten im neuen Licht und neuen Figuren in
bekannter Umgebung

Die besten Märchen des Wettbewerbs sind in diesem Buch gesammelt und zeugen von wundersamen Begebenheiten, von Königen, Weisen und Feen, Zauberern und Hexen, verwunschenen Tieren, und von kleinen und großen Menschen, die zu Helden aufsteigen. Es werden alle bekannten Register gezogen und alle Regeln verletzt, natürliche und übernatürliche Kräfte müssen her, Zaubersprüche werden neu formuliert und magische Suppen gekocht. Tage und Nächte werden vergehen, Schwierigkeiten überstanden, Rätsel gelöst, um am Ende das Gute als Sieger zu küren.

Die Jury bestand aus dem Märchen- und Grimmexperten Prof. Dr. Heinz Rölleke, Dr. Hanna Dose (Leiterin des Märchenmuseums Bad
Oeynhausen), Heike Ließmann (Programm-Redakteurin beim hr2 Radio Kultur), Ute Petkakis (Leiterin der Bibliothek des Goethe Instituts in Thessaloniki) und Hans-Jürgen Heine (Mitbegründer des Café Größenwahn).

Es war nicht immer leicht eine Entscheidung zu treffen, aber schlussendlich hat sich die Jury für genau diese Märchen aus den zahlreichen Einsendungen entschieden, weil hier die Fantasie der Autoren lebendig, eigenartig, einzigartig und »märchenhaft« war.

Es war einmal…

Größenwahn Verlag
Inhaber Sewastos Sampsounis
Telefon: 0049 (0)69 48 00 29 92
eMail: pm@groessenwahn-veralg.de
Internet: www.groessenwahn-veralg.de

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cpix

Quelle: Moderne Märchen im alten Gewand

Erfolgreicher Start der Schweizer Antwortmaschine Swisscows

• In den ersten 3 Wochen wurde die Marke von 1,5 Mio Anfragen überschritten
• Dank künstlicher Intelligenz erfolgt die Suche über eine Begriffswolke, was vor allem von Handy-Benutzern und Schulen geschätzt wird
• Ein Bildersuch-Dienst wird in den nächsten Wochen eingeführt
• Die Server stehen in der Schweiz – der Swisscows-Nutzer hinterlässt keine Spuren

Egnach, 29. Juli 2014 – Die vom Schweizer Softwareunternehmen Hulbee AG entwickelte Antwortmaschine Swisscows ist erfolgreich gestartet. In den ersten drei Wochen hat sie in der Schweiz die Marke von 1,5 Millionen Suchanfragen überschritten. Schätzungsweise 375'000 Unique Users haben im ersten Monat Swisscows benutzt. Swisscows stand laut Medienberichten am ersten Tag der Lancierung auf Platz 3 der Suchbegriffs-Liste bei Google, was das grosse Interesse der Benutzer nach einer Suchalternative unterstreicht.

"Die Zugriffszahlen übertreffen unsere Erwartungen" erklärt Hulbee-Gründer und CEO Andreas Wiebe. Er ergänzt: "Wir erhielten hunderte von E-Mails mit positivem Feedback. Lehrer erklären, dass der Zugriff für die Schüler viel einfacher ist und den Handy-Benutzern kommt die Suche über die Data-Cloud enorm entgegen, da Tippfehler nicht mehr vorkommen."

Die in der Schweiz ansässigen Spezialisten für künstliche Intelligenz des Software-Unternehmens Hulbee AG haben eine Alternative zu den bestehenden Suchmaschinen entwickelt. Sie ist nicht nur sicher, sondern auch intelligenter als bestehende Suchmaschinen. Weil Swisscows auf semantischer Informationserkennung basiert und dem Benutzer eine intuitive Hilfe bei seiner Suche nach Antworten anbietet, können dem Benutzer rasch Antworten geliefert werden. Swisscows zeigt dem Benutzer eine Begriffswolke mit Synonymen. Ein einziger Klick genügt oft; die Handy-Benutzer müssen nicht jedes Wort Buchstabe für Buchstabe eintippen.

Swisscows geht auch bei der Datenaufzeichnung- und Sicherheit einen eigenen Weg. Die Server stehen in der Schweiz, und das Suchverhalten der Nutzer wird weder aufgezeichnet noch gespeichert. Die Themen und Fragen der Benutzer können somit für Zusatzgeschäfte nicht weiterverwendet werden. Swisscows ist die effiziente Alternative für alle, denen Datensicherheit und Persönlichkeitsschutz wichtig ist.

Nach dem erfolgreichen Start wird das Angebot von Swisscows ausgebaut. Im September wird die Bildersuche realisiert. Ausserdem wird Swisscows in den nächsten Monaten in ausgewählten europäischen Ländern lanciert. Hulbee führt mit verschiedenen Unternehmen und Investoren Kooperations-Gespräche, um den Weiterausbau rasch voranzutreiben.

Entwickelt wurde swisscows.ch von dem in Egnach (Thurgau) beheimateten Software-Unternehmen Hulbee AG, das vor 7 Jahren von Andreas Wiebe gegründet wurde. Hulbee hat Erfahrungen im Bereich Business Intelligence, IT und Unternehmensführung. Die Schwerpunkte liegen in der Erforschung und Entwicklung neuronaler Software und ihrem effizienten Einsatz.
Weitere Informationen finden Sie auf www.swisscows.ch und www.hulbee.com
Fotos erhalten Sie auf: http://www.hulbee.com/presse/downloads/

Weitere Auskünfte:
Andreas Wiebe
Hulbee AG
Bucherstrasse 2, 9322 Egnach, Switzerland
Tel.: +41 (0) 716 667 931
Email: info@hulbee.com

Über uns:
Die in Egnach/TG beheimatete Hulbee AG ist spezialisiert in innerbetrieblichen Softwarelösungen für die gezielte Suche nach Geschäftsdaten. Zudem hat sie das Schweizer Preisvergleichsportal Kauftipp.ch entwickelt, das Konsumenten hilft immer die richtige Kaufentscheidung für rund 15 Millionen Produkte zu treffen. Weiter arbeitet das Unternehmen an Technologien, die die Suche und Auswertung von unstrukturierten Daten in Unternehmen erlauben sollen. Hulbee beschäftigt 43 Spezialisten für künstliche Intelligenz.

Hulbee AG
CEO Andreas Wiebe
Telefon: +41 (0) 716 667 931
eMail: info@hulbee.com
Internet: http://www.hulbee.com

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eMail: info@hulbee.com
Internet: http://www.hulbee.com
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Quelle: Erfolgreicher Start der Schweizer Antwortmaschine Swisscows

Ohne Traffic ist nichts los auf der Webseite

Leadgenerierung für WebseitenBasierend auf dem Faktum, dass es weit über 90 % der Webseiten im WWW schlichtweg an Traffic & Leadgenerierung fehlt, offeriert der viele Jahre erfolgreiche Marketingfachmann Erik Jenss Webseitenbetreibern mit seinen intelligenten Beratungskonzepten praxiserprobte Lösungen, um eine leblose als auch kaum sichtbare Landingpage zu einem echten Verkaufshit zu perfektionieren, und das in kürzester Beratungszeit. Wer potenzielle Stammkunden binden als auch im Internet am seit Jahren beeindruckenden Wachstumskurs partizipieren will, benötigt einen starken Webseitentraffic, ansonsten gehen sämtliche Bemühungen buchstäblich ins Nichts: Insofern nützt das beste Produkt bzw. die innovativste Dienstleistung so gut wie gar nichts, falls kauffreudige Internetsurfer diesbezüglich nicht neugierig gemacht werden. In diesem aufgeworfenen Kontext genau greift das zielführende Konzept namens Leadgenerierung, das Erik Jenss in seinem Videokurs ,Traffic & Besucher'eindrucksvoll sowie ferner vor allem praxisorientiert vorstellt. Genau genommen geht es in puncto Leadgenerierung um einen speziellen Marketing-Fachterminus, der die Realisierung von neuen Nachfrageimpulsen meint. Primärziel sämtlicher Optimierungsmaßnahmen in puncto Leadgenerierung soll es sein, die Besucherzahlen einer Verkaufsseite deutlich zu vergrößern, um so letztlich ebenfalls die Verkaufsstatistik drastisch zu optimieren. Erwünschte Leads sollten zum Beispiel klassischerweise aus der Newsletteranmeldung bzw. Aktionsgewinnspiel gewonnen werden.

Ohne Traffic ist nix los: Facebook und Co. präsentieren in puncto Leadgenerierung wahrlich keinesfalls ein Allheilmittel

Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter scheinen vermeintlich heiß begehrt, deren Wirkungsgrad in Bezug auf die Leadgenerierung ist dennoch in der Marketingpraxis erstaunlich zwielichtig. Zielführender scheint es, die kostbaren Zeitkapazitäten clever zu verplanen bzw. eine Marketingstrategie zu elaborieren. Der langjährig etablierte Fachmann Erik Jenss zeigt seinen Kunden durchschlagsstarke Optionen zu kostspieligen Werbeanzeigen bei Google und Co., um zeitnah mehr Kaufwillige auf die eigene Homepage zu leiten. In Folge der Omnipräsenz des Netzes darf zurecht behauptet werden, dass es Traffic zuhauf gibt. Nicht vergessen werden sollte, dass immer mehr Kunden online bestellen, um Lebenszeit bzw. Bares einzusparen. Insofern erscheint es geboten, sich mit einer zielführenden Vermarktungsstrategie im World Wide Web gut aufzustellen, und sehr schnell kommen die Veraufserfolge fast von alleine. Wer sich im World Wide Web bereits einen guten Ruf erkämpft hat, kann zukünftig auf einen andauernden Wachstumskurs vertrauen. Mit seinen zu Einhundert Prozent praxisnahen Instrumenten offenbart Erik Jenss Erfolg suchenden Kaufleuten, wie die Besucherströme als Grundlage für den Verkaufserfolg auf die Erfolgsspur gebracht werden können.

Traffic rasch erhöhen: Ein erfolgsgekrönter Videokurs weiht in die wohl gehüteten Strategien von starken Webseiten mit buchstäblich gewinnbringenden Tipps ein

In etwa 3 Stunden führt Erik Jenss Interessenten kompakt in die Fachmaterie der erfolgreichen Internetseitenvermarktung ein, sodass anschwellende Besucherströme sich als sprichwörtlich konkret nachvollziehbares Endresultat zeigen werden. Ansprechende und bestens nachvollziehbare Videoeinheiten respektive nützliche Checklisten befähigen jeden Betrachter,Maßnahmen mit Blick auf das Thema Trafficsteigerung für die eigene Landingpage zu deduzieren. Die große Anzahl an offenbarten Maßnahmen zeigt, dass ein besserer Traffic auf einer Webshop-Seite wahrlich keinesfalls in einer Einbahnstraße münden muss. Der hier eingeführte, Traffic & Besucher'Profi-Videokurs offenbart direkt nutzbare Konzepte, und das zu einem unschlagbar attraktiven Preis.

Erik Jenss Trading GmbH
Erik Jenss
eMail: info@erikjenss.info
Internet: http://marketing-mix-akademie.de

Erik Jenss Trading GmbH
Erik Jenss
eMail: erik.jenss@t-online.de
Internet: http://erikjenss.de
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Quelle: Ohne Traffic ist nichts los auf der Webseite

Neues E-Book zum Thema Liebeskummer überwinden

In diesem E-Book wird beschrieben, wie sich Menschen nach einer Trennung vom Partner schnell vom Liebeskummer befreien können.

Dabei ist es wichtig, den Liebeskummer schnell zu überwinden, damit die psychische Gesundheit nicht in Gefahr gerät.

Der häufigste Vorschlag an betroffene Personen lautet, dass sie sich einfach nur ablenken müssen (z.B. in die Arbeit stürzen). Es ist aber bekannt, dass durch das versuchte Ablenken vom Liebeskummer dieser Zustand unnötig in die Länge gezogen wird.

Im Ratgeber Liebeskummer überwinden werden daher folgende psychologische Übungen vorgestellt, um den Liebeskummer schnell überwinden zu können:

1. Wie betroffene Personen emotionale Wunden heilen können.

2. Eine einfache Übung, um negative Gefühle schnell loszuwerden.

3. Fünf wichtige Schritte, um jede Art von Liebeskummer zu überwinden.

4. Wie man das Selbstvertrauen wiedergewinnt.

5. Schlaflose Nächte für immer loswerden.

Weitere Informationen befinden sich im o.g. Ratgeber, der bereits für 16,72 Euro zu erhalten ist (mit Geld-Zurück-Garantie innerhalb von 60 Tagen).

Internetdienste Kotoglou
Akis Kotoglou
Internet: http://www.mit-fotos-geld-verdienen.org

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Internet: http://www.haemorrhoiden-hausmittel.org
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Quelle: Neues E-Book zum Thema Liebeskummer überwinden

Zeitschriftenverleger in München vor Gericht

Das Foyer im Justizpalast München.07.02.2014, München. Vor der Pressekammer am Landgericht München muss sich derzeit ein Zeitschriftenverleger aus Saarbrücken verantworten. Unter seiner Führung ist ein Artikel in einer mittlerweile eingestellten Zeitschrift erschienen, welcher hiesiger Klagegegenstand ist.

Der Richter der zuständigen 9. Kammer des Landgerichts kommentierte die Anwesenheit von Pressevertretern verschiedener überregionaler Medien zu Beginn der mündlichen Verhandlung am vergangenen Montag so, dass es vorliegend "eine gewisse Erwartungshaltung" gebe.

Klägerin ist die Rechtsanwältin für Familienrecht Cornelia Strasser aus München, die regelmäßig seit ca. 19 Jahren im Ortsverband München des Verbands Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zum Familienrecht berät.

Die Zeitschrift behauptet, die Klägerin sei seit 29 Jahren Mitglied im VAMV und soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor ca. neun Teilnehmerinnen mehrere von der Zeitschrift zitierte Äußerungen wörtlich getätigt haben, darunter "Es wäre gut, wenn der Vater das Kind schütteln würde. Das wäre auch ein gutes Argument gegen den Vater vor Gericht." Auch die Äußerungen "Väter haben eine sadistische Art" und "Ziehen Sie um machen Sie es schnell und unauffällig" sollen wörtlich gefallen sein.

Außerdem würde, so das Blatt, eine Familien-Beratungsstelle jederzeit auf Wunsch bescheinigen, dass "die Beratung zwischen Vater und Mutter gescheitert sei" und dass "das Kind unter dem Vater und dem elterlichen Konflikt extrem leide".

Die Klägerin begehrt die Unterlassung der ihr unterstellten Äußerungen, die Feststellung der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte wegen eines ohne ihre Genehmigung veröffentlichten Fotos ihrer Person und eine Geldentschädigung von 5.000 EUR. Außerdem sei der streitige Artikel am Verhandlungstag zusammen mit der gesamten Zeitschrift gerade aktuell erneut vor dem Gerichtsgebäude verteilt worden, was eine Wiederholungsgefahr bedeute.

Beklagter will Behauptungen nicht widerrufen

Ein (in berechtigten Fällen üblicher) Widerruf in dem Medium sei nicht möglich, da die Zeitschrift, so der beklagte Herausgeber, zwischenzeitlich eingestellt worden sei. Eine Einigung im Rahmen der Güteverhandlung lehnte der Beklagte ab mit dem Argument, damit würde er schließlich eingestehen, wahrheitswidrig berichtet zu haben.

Der Richter machte zu Anfang der Verhandlung klar, dass die Klägerin bezüglich der von ihr geltend gemachten Geldentschädigung einerseits sehr hohe Hürden wegen des Presseprivilegs zu überspringen habe. Wer sich, z.B. durch Vorträge in die Öffentlichkeit stelle, müsse sich aber auch Kritik gefallen lassen. Die Kritik müsse andererseits aber berechtigt sein.

14 Wochen recherchiert – von Januar bis März 2013

Der Autor des Artikels, ein im Impressum genanntes Redaktionsmitglied, erklärte im Rahmen seiner Zeugenvernehmung zunächst, er habe ab Januar 2013 insgesamt 14 Wochen mit äußerster Gründlichkeit an dem Artikel recherchiert. Begonnen habe er mit den Recherchen im Januar 2013, diese hätten bis zum Redaktionsschluss im März 2013 gedauert. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge dann, es könne auch sein, dass er schon im Dezember 2012 begonnen habe. Die Recherchen hätten so lange gedauert, weil der Autor laut eigener Aussage "ehrenamtlicher Journalist" sei und das nur nebenbei mache. Bzgl. der Frage, woher er den Termin zu der fraglichen Informationsveranstaltung habe, berief er sich auf sein umfassendes Schweigerecht, von dem er jetzt auch Gebrauch mache.

Bezüglich der angeblichen Äußerungen der Klägerin könne sich der Autor des Artikels nur auf Aussagen von Zeugen berufen, welche an dem besagten Abend die Informationsveranstaltung besucht hätten. Es gebe zwar auch einen Mitschnitt der ca. zweieinhalbstündigen Veranstaltung, dieser sei jedoch nicht vollständig.

In diesem inoffiziellen Mitschnitt der Veranstaltung, welcher der Redaktion vorliegt, sind nämlich genau jene in dem streitigen Artikel zitierten Äußerungen gerade nicht vorhanden. Vorhanden sind allerdings einige, teils auch sinngemäß ähnliche, aber deutlich weniger scharf formulierte Hinweise an die Teilnehmerinnen, welche Bedenken zum Ausdruck brachten, die Väter ihrer Kinder nicht an der gemeinsamen elterlichen Sorge teilhaben zu lassen.

Laut Gericht, welchem die Aufzeichnung offenbar auch zugespielt wurde, müsse man sich demnach die Frage stellen, warum "just diese Zitate nicht auf der Aufzeichnung gefallen sind."

Die Klägerin erklärte, sie habe nur auf Fragen der Teilnehmerinnen geantwortet. Die von der Zeitschrift behaupteten Zitate habe sie nie getätigt. Sie sei insbesondere von der Zeitschrift nie um eine Stellungnahme gebeten worden.

Kontaktaufnahme nicht gelungen

Der Herausgeber der Zeitschrift hingegen erklärte, dass er nichts widerrufen werde, die Rechtsanwältin habe schließlich die Möglichkeit zur Gegendarstellung gehabt.

Der Redakteur und Autor des Artikels erklärte dazu in seiner Eigenschaft als Zeuge, er habe telefonisch im Rahmen seiner journalistischen Sorgfaltspflicht versucht, mit der Rechtsanwältin Kontakt aufzunehmen, dies sei ihm aber nicht gelungen.

Die mündliche Verhandlung wird im März oder im Mai im Rahmen der Beweisaufnahme fortgesetzt. Das Gericht kündigte an, dass es möglicherweise es im nächsten Termin zu einer Inaugenscheinnahme der Tonbandaufzeichnung kommen wird.

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Anmerkung in eigener Sache: Im Zuge der Recherchen zu diesem Artikel wurde bekannt, dass der vor dem Landgericht München beklagte Zeitschriftenherausgeber aktuell scheinbar versucht, in die Pressefreiheit der berichtenden Medien einzugreifen. Ein Redaktionsmitglied unseres Redaktionsbüros hat am vergangenen Donnerstagabend eine Mitteilung erhalten mit der Behauptung, der Beklagte hätte "belastendes Material" gegen dieses Redaktionsmitglied. In der Mitteilung, die vom Beklagten signiert ist, wird angekündigt, falls das Redaktionsmitglied "nun den Versuch startet, gegen mich eine Kampagne los zu treten, sehe ich mich herausgefordert, dieses Material eventuell doch noch der Staatsanwaltschaft zu übergeben." Auch "wenn der Richter sich für die Haft entschuldigt" habe, könne "so ein Verfahren auch wieder neu aufgerollt werden, wenn es neue Beweise gebe", heißt es in der Mitteilung weiter, die laut Verteiler in Kopie auch an andere bei der Verhandlung anwesende Medienvertreter und pikanterweise auch an einen Zeugen des Verfahrens gegangen ist.

Der Beklagte hoffe aber, dass er "nicht zu diesen Mitteln greifen muss."

Ob diese Mitteilung mit den bereits auch vom Richter selbst geäußerten Zweifeln am Wahrheitsgehalt des Artikels in dem Blatt in Zusammenhang steht, bleibt abzuwarten.
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EBSB – Der Dokumentationskanal für Ereignisse aus Politik und Gesellschaft
Leitung Michael Mosuch
Telefon: 032121301522
eMail: infoebsb@gmail.com

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Quelle: Zeitschriftenverleger in München vor Gericht

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