29. Juli 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Ohne Traffic ist nichts los auf der Webseite
Basierend auf dem Faktum, dass es weit über 90 % der Webseiten im WWW schlichtweg an Traffic & Leadgenerierung fehlt, offeriert der viele Jahre erfolgreiche Marketingfachmann Erik Jenss Webseitenbetreibern mit seinen intelligenten Beratungskonzepten praxiserprobte Lösungen, um eine leblose als auch kaum sichtbare Landingpage zu einem echten Verkaufshit zu perfektionieren, und das in kürzester Beratungszeit. Wer potenzielle Stammkunden binden als auch im Internet am seit Jahren beeindruckenden Wachstumskurs partizipieren will, benötigt einen starken Webseitentraffic, ansonsten gehen sämtliche Bemühungen buchstäblich ins Nichts: Insofern nützt das beste Produkt bzw. die innovativste Dienstleistung so gut wie gar nichts, falls kauffreudige Internetsurfer diesbezüglich nicht neugierig gemacht werden. In diesem aufgeworfenen Kontext genau greift das zielführende Konzept namens Leadgenerierung, das Erik Jenss in seinem Videokurs ,Traffic & Besucher'eindrucksvoll sowie ferner vor allem praxisorientiert vorstellt. Genau genommen geht es in puncto Leadgenerierung um einen speziellen Marketing-Fachterminus, der die Realisierung von neuen Nachfrageimpulsen meint. Primärziel sämtlicher Optimierungsmaßnahmen in puncto Leadgenerierung soll es sein, die Besucherzahlen einer Verkaufsseite deutlich zu vergrößern, um so letztlich ebenfalls die Verkaufsstatistik drastisch zu optimieren. Erwünschte Leads sollten zum Beispiel klassischerweise aus der Newsletteranmeldung bzw. Aktionsgewinnspiel gewonnen werden.
Ohne Traffic ist nix los: Facebook und Co. präsentieren in puncto Leadgenerierung wahrlich keinesfalls ein Allheilmittel
Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter scheinen vermeintlich heiß begehrt, deren Wirkungsgrad in Bezug auf die Leadgenerierung ist dennoch in der Marketingpraxis erstaunlich zwielichtig. Zielführender scheint es, die kostbaren Zeitkapazitäten clever zu verplanen bzw. eine Marketingstrategie zu elaborieren. Der langjährig etablierte Fachmann Erik Jenss zeigt seinen Kunden durchschlagsstarke Optionen zu kostspieligen Werbeanzeigen bei Google und Co., um zeitnah mehr Kaufwillige auf die eigene Homepage zu leiten. In Folge der Omnipräsenz des Netzes darf zurecht behauptet werden, dass es Traffic zuhauf gibt. Nicht vergessen werden sollte, dass immer mehr Kunden online bestellen, um Lebenszeit bzw. Bares einzusparen. Insofern erscheint es geboten, sich mit einer zielführenden Vermarktungsstrategie im World Wide Web gut aufzustellen, und sehr schnell kommen die Veraufserfolge fast von alleine. Wer sich im World Wide Web bereits einen guten Ruf erkämpft hat, kann zukünftig auf einen andauernden Wachstumskurs vertrauen. Mit seinen zu Einhundert Prozent praxisnahen Instrumenten offenbart Erik Jenss Erfolg suchenden Kaufleuten, wie die Besucherströme als Grundlage für den Verkaufserfolg auf die Erfolgsspur gebracht werden können.
Traffic rasch erhöhen: Ein erfolgsgekrönter Videokurs weiht in die wohl gehüteten Strategien von starken Webseiten mit buchstäblich gewinnbringenden Tipps ein
In etwa 3 Stunden führt Erik Jenss Interessenten kompakt in die Fachmaterie der erfolgreichen Internetseitenvermarktung ein, sodass anschwellende Besucherströme sich als sprichwörtlich konkret nachvollziehbares Endresultat zeigen werden. Ansprechende und bestens nachvollziehbare Videoeinheiten respektive nützliche Checklisten befähigen jeden Betrachter,Maßnahmen mit Blick auf das Thema Trafficsteigerung für die eigene Landingpage zu deduzieren. Die große Anzahl an offenbarten Maßnahmen zeigt, dass ein besserer Traffic auf einer Webshop-Seite wahrlich keinesfalls in einer Einbahnstraße münden muss. Der hier eingeführte, Traffic & Besucher'Profi-Videokurs offenbart direkt nutzbare Konzepte, und das zu einem unschlagbar attraktiven Preis.
29. Juli 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Neues E-Book zum Thema Liebeskummer überwinden
In diesem E-Book wird beschrieben, wie sich Menschen nach einer Trennung vom Partner schnell vom Liebeskummer befreien können.
Dabei ist es wichtig, den Liebeskummer schnell zu überwinden, damit die psychische Gesundheit nicht in Gefahr gerät.
Der häufigste Vorschlag an betroffene Personen lautet, dass sie sich einfach nur ablenken müssen (z.B. in die Arbeit stürzen). Es ist aber bekannt, dass durch das versuchte Ablenken vom Liebeskummer dieser Zustand unnötig in die Länge gezogen wird.
Im Ratgeber Liebeskummer überwinden werden daher folgende psychologische Übungen vorgestellt, um den Liebeskummer schnell überwinden zu können:
1. Wie betroffene Personen emotionale Wunden heilen können.
2. Eine einfache Übung, um negative Gefühle schnell loszuwerden.
3. Fünf wichtige Schritte, um jede Art von Liebeskummer zu überwinden.
4. Wie man das Selbstvertrauen wiedergewinnt.
5. Schlaflose Nächte für immer loswerden.
Weitere Informationen befinden sich im o.g. Ratgeber, der bereits für 16,72 Euro zu erhalten ist (mit Geld-Zurück-Garantie innerhalb von 60 Tagen).
28. Juli 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Zeitschriftenverleger in München vor Gericht
07.02.2014, München. Vor der Pressekammer am Landgericht München muss sich derzeit ein Zeitschriftenverleger aus Saarbrücken verantworten. Unter seiner Führung ist ein Artikel in einer mittlerweile eingestellten Zeitschrift erschienen, welcher hiesiger Klagegegenstand ist.
Der Richter der zuständigen 9. Kammer des Landgerichts kommentierte die Anwesenheit von Pressevertretern verschiedener überregionaler Medien zu Beginn der mündlichen Verhandlung am vergangenen Montag so, dass es vorliegend "eine gewisse Erwartungshaltung" gebe.
Klägerin ist die Rechtsanwältin für Familienrecht Cornelia Strasser aus München, die regelmäßig seit ca. 19 Jahren im Ortsverband München des Verbands Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zum Familienrecht berät.
Die Zeitschrift behauptet, die Klägerin sei seit 29 Jahren Mitglied im VAMV und soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor ca. neun Teilnehmerinnen mehrere von der Zeitschrift zitierte Äußerungen wörtlich getätigt haben, darunter "Es wäre gut, wenn der Vater das Kind schütteln würde. Das wäre auch ein gutes Argument gegen den Vater vor Gericht." Auch die Äußerungen "Väter haben eine sadistische Art" und "Ziehen Sie um machen Sie es schnell und unauffällig" sollen wörtlich gefallen sein.
Außerdem würde, so das Blatt, eine Familien-Beratungsstelle jederzeit auf Wunsch bescheinigen, dass "die Beratung zwischen Vater und Mutter gescheitert sei" und dass "das Kind unter dem Vater und dem elterlichen Konflikt extrem leide".
Die Klägerin begehrt die Unterlassung der ihr unterstellten Äußerungen, die Feststellung der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte wegen eines ohne ihre Genehmigung veröffentlichten Fotos ihrer Person und eine Geldentschädigung von 5.000 EUR. Außerdem sei der streitige Artikel am Verhandlungstag zusammen mit der gesamten Zeitschrift gerade aktuell erneut vor dem Gerichtsgebäude verteilt worden, was eine Wiederholungsgefahr bedeute.
Beklagter will Behauptungen nicht widerrufen
Ein (in berechtigten Fällen üblicher) Widerruf in dem Medium sei nicht möglich, da die Zeitschrift, so der beklagte Herausgeber, zwischenzeitlich eingestellt worden sei. Eine Einigung im Rahmen der Güteverhandlung lehnte der Beklagte ab mit dem Argument, damit würde er schließlich eingestehen, wahrheitswidrig berichtet zu haben.
Der Richter machte zu Anfang der Verhandlung klar, dass die Klägerin bezüglich der von ihr geltend gemachten Geldentschädigung einerseits sehr hohe Hürden wegen des Presseprivilegs zu überspringen habe. Wer sich, z.B. durch Vorträge in die Öffentlichkeit stelle, müsse sich aber auch Kritik gefallen lassen. Die Kritik müsse andererseits aber berechtigt sein.
14 Wochen recherchiert – von Januar bis März 2013
Der Autor des Artikels, ein im Impressum genanntes Redaktionsmitglied, erklärte im Rahmen seiner Zeugenvernehmung zunächst, er habe ab Januar 2013 insgesamt 14 Wochen mit äußerster Gründlichkeit an dem Artikel recherchiert. Begonnen habe er mit den Recherchen im Januar 2013, diese hätten bis zum Redaktionsschluss im März 2013 gedauert. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge dann, es könne auch sein, dass er schon im Dezember 2012 begonnen habe. Die Recherchen hätten so lange gedauert, weil der Autor laut eigener Aussage "ehrenamtlicher Journalist" sei und das nur nebenbei mache. Bzgl. der Frage, woher er den Termin zu der fraglichen Informationsveranstaltung habe, berief er sich auf sein umfassendes Schweigerecht, von dem er jetzt auch Gebrauch mache.
Bezüglich der angeblichen Äußerungen der Klägerin könne sich der Autor des Artikels nur auf Aussagen von Zeugen berufen, welche an dem besagten Abend die Informationsveranstaltung besucht hätten. Es gebe zwar auch einen Mitschnitt der ca. zweieinhalbstündigen Veranstaltung, dieser sei jedoch nicht vollständig.
In diesem inoffiziellen Mitschnitt der Veranstaltung, welcher der Redaktion vorliegt, sind nämlich genau jene in dem streitigen Artikel zitierten Äußerungen gerade nicht vorhanden. Vorhanden sind allerdings einige, teils auch sinngemäß ähnliche, aber deutlich weniger scharf formulierte Hinweise an die Teilnehmerinnen, welche Bedenken zum Ausdruck brachten, die Väter ihrer Kinder nicht an der gemeinsamen elterlichen Sorge teilhaben zu lassen.
Laut Gericht, welchem die Aufzeichnung offenbar auch zugespielt wurde, müsse man sich demnach die Frage stellen, warum "just diese Zitate nicht auf der Aufzeichnung gefallen sind."
Die Klägerin erklärte, sie habe nur auf Fragen der Teilnehmerinnen geantwortet. Die von der Zeitschrift behaupteten Zitate habe sie nie getätigt. Sie sei insbesondere von der Zeitschrift nie um eine Stellungnahme gebeten worden.
Kontaktaufnahme nicht gelungen
Der Herausgeber der Zeitschrift hingegen erklärte, dass er nichts widerrufen werde, die Rechtsanwältin habe schließlich die Möglichkeit zur Gegendarstellung gehabt.
Der Redakteur und Autor des Artikels erklärte dazu in seiner Eigenschaft als Zeuge, er habe telefonisch im Rahmen seiner journalistischen Sorgfaltspflicht versucht, mit der Rechtsanwältin Kontakt aufzunehmen, dies sei ihm aber nicht gelungen.
Die mündliche Verhandlung wird im März oder im Mai im Rahmen der Beweisaufnahme fortgesetzt. Das Gericht kündigte an, dass es möglicherweise es im nächsten Termin zu einer Inaugenscheinnahme der Tonbandaufzeichnung kommen wird.
——————— Anmerkung in eigener Sache: Im Zuge der Recherchen zu diesem Artikel wurde bekannt, dass der vor dem Landgericht München beklagte Zeitschriftenherausgeber aktuell scheinbar versucht, in die Pressefreiheit der berichtenden Medien einzugreifen. Ein Redaktionsmitglied unseres Redaktionsbüros hat am vergangenen Donnerstagabend eine Mitteilung erhalten mit der Behauptung, der Beklagte hätte "belastendes Material" gegen dieses Redaktionsmitglied. In der Mitteilung, die vom Beklagten signiert ist, wird angekündigt, falls das Redaktionsmitglied "nun den Versuch startet, gegen mich eine Kampagne los zu treten, sehe ich mich herausgefordert, dieses Material eventuell doch noch der Staatsanwaltschaft zu übergeben." Auch "wenn der Richter sich für die Haft entschuldigt" habe, könne "so ein Verfahren auch wieder neu aufgerollt werden, wenn es neue Beweise gebe", heißt es in der Mitteilung weiter, die laut Verteiler in Kopie auch an andere bei der Verhandlung anwesende Medienvertreter und pikanterweise auch an einen Zeugen des Verfahrens gegangen ist.
Der Beklagte hoffe aber, dass er "nicht zu diesen Mitteln greifen muss."
Ob diese Mitteilung mit den bereits auch vom Richter selbst geäußerten Zweifeln am Wahrheitsgehalt des Artikels in dem Blatt in Zusammenhang steht, bleibt abzuwarten. ———————
EBSB – Der Dokumentationskanal für Ereignisse aus Politik und Gesellschaft Leitung Michael Mosuch Telefon: 032121301522 eMail: infoebsb@gmail.com
EBSB – Der Dokumentationskanal für Ereignisse aus Politik und Gesellschaft Leitung Michael Mosuch Telefon: 032121301522 eMail: infoebsb@gmail.com
28. Juli 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Experten warnen: Gartenarbeit ist starke Belastung für den Rücken
28.07.14 (dernachrichtenverteiler.de) – Die Experten der DGUV warnen: Immer häufiger empfinden Menschen bei der Gartenarbeit Rückenschmerzen. In der Praxis dürften diese aber eigentlich nicht auftreten, oder sollten es zumindest nicht. Darum geben die Experten der DGUV einige Tipps, wie Rückenschmerzen bei der Gartenarbeit vermieden werden können.
Zunächst sei es wichtig, auf die richtigen Gartengeräte zu setzen. An Stelle sich beim Entfernen von Unkraut etwa ständig bücken zu müssen, sei es besser, einen Unkrautstecher (erhältlich etwa bei www.unkrautstechertest.com) zu nutzen. Allgemein solle bei Gartengeräten darauf geachtet werden, dass diese in der Höhe verstellbar sind. Denn nur so kann auch mit größtmöglicher Sicherheit beim Arbeiten eine den Rücken schonende Haltung eingenommen werden.
Wobei dies direkt zum nächsten Ratschlag der DGUV führt. Nicht nur sollte möglichst eine Arbeitshaltung gewählt werden, die den Rücken wenig belastet. Auch sollte die Arbeitshaltung immer wieder gewechselt werden. Denn auch eine eigentlich gute Haltung könne dem Rücken Schaden zufügen, wenn diese zu lange ohne Unterbrechung oder Abwechslung eingenommen werde.
Zuletzt solle man sich bei der Arbeit einfach auch nicht übernehmen und auf die Signale seines Körpers hören. Wenn dieser sagt, die Schicht sei zu Ende, dann sollte sie das idealerweise auch sein. Genau wie manche Arbeiten einfach sein gelassen werden sollten, wenn man merke, dass der Körper Schwierigkeiten mit einer bestimmten Bewegung habe. Dies gelte vor allem bei bereits vorgeschädigten oder älteren Menschen. Und genau diese Gruppe sei es am Ende, so eine andere Quelle, die in der Praxis nach der Gartenarbeit am häufigsten über Schmerzen im Bereich des Rückens klage.
Three Palms Media eMail: websites@threepalmsmedia.com
Three Palms Media Florian Schmidt eMail: florian@threepalmsmedia.com
28. Juli 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Ultraschallreinigung – professionelle Reinigung jetzt auch zu Hause
28.07.14 (dernachrichtenverteiler.de) – Sehr lange waren die meisten Menschen darauf angewiesen, Gegenstände wie Zahnprotesen, Uhren, Münzen und ähnliche Gegenstände entweder zur Reinigung einzuschicken oder sich mit einem kostspieligen Service auseinanderzusetzen. Dies ist nun aber mehr und mehr Vergangenheit. Denn das Reinigen mit Ultraschall, schnell, professionell und präzise kann man nun auch zu Hause durchführen. Vorausgesetzt man verfügt über ein entsprechendes Gerät.
Manche Gegenstände sind besonders fein strukturiert, komplex, klein oder alles zusammen. Meist auch noch empfindlich. Diese Art der Gegenstände ist es, die am besten per Ultraschall gereinigt werden sollte. Noch bis vor wenigen Jahren waren Ultraschall-Reiniger allerdings für Privatleute kaum erschwinglich, geschweige denn überhaupt erhältlich. Dies hat sich in den letzten paar Jahren aber radikal geändert. Nicht nur wurden spezielle Reiniger speziell für Privatleute auf den Markt gebracht, die kleiner und weniger spezialisiert sind als die Reiniger, die von der Industrie eingesetzt werden. Auch sind diese Reiniger deutlich günstiger als die Geräte für den professionellen Einsatz.
Wie sich die Nachfrage nach Ultraschall-Reinigern allgemein entwickelt, darüber geben die Betreiber von www.ultraschallreinigertest.net Auskunft. Zwar seien die Verkaufszahlen noch immer gering, wenn man sie mit anderen Produkten im Online-Bereich vergleiche, jedoch gäbe es aktuell "keinen Bereich, in dem so ein starkes Wachstum vorliegt wie hier". Natürlich ist das wohl auch darauf zurückzuführen, dass der Markt einiges aufzuholen hat. Ein gewisses Phänomen bleibt die Sache für den Außenstehenden aber trotz allem. Denn schließlich waren Ultraschall-Reiniger bis vor wenigen Jahren tatsächlich nur in der Industrie vertreten und finden nun mehr und mehr ihren Weg auf den Massenmarkt.
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28. Juli 2014Aktuelle NachrichtenKommentare deaktiviert für Rasenmäher-Roboter in immer mehr deutschen Gärten anzutreffen
25.07.14 (dernachrichtenverteiler.de) – Experten weisen darauf hin, dass in Deutschland von Jahr zu Jahr mehr Rasenmäher-Roboter gekauft und in den Gärten zum Mähen des Rasens eingesetzt werden. Verantwortlich dafür seien allen voran die sinkenden Preise für diese Geräte und die technologischen Verbesserungen, die sich im Laufe der Jahre ergeben hätten.
Im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahren seien die Verkaufszahlen laut dem Betreiber von rasenmaeherrobotertest.com jeweils konstant angestiegen. Zwar handle es sich um keine gewaltigen Wachstumszahlen, der positive Trend sei aber dennoch sehr klar zu erkennen. Studien, die hierfür eine wissenschaftlich fundierte Erklärung anbieten können, gibt es indessen keine. Jedoch darf angenommen werden, dass vor allem die immer günstiger werdenden Preise verantwortlich dafür sind, dass immer mehr Menschen dem Rasenmäher-Roboter eine Chance geben. Noch vor Jahren seien diese Roboter immerhin "für kaum jemanden erschwinglich gewesen", inzwischen aber seien die Roboter preislich "in einem Bereich angekommen, den die meisten Menschen zwar noch als teuer aber alles in allem bezahlbar bezeichnen würden". Außerdem könnte natürlich auch die technologische Fortentwicklung bei dieser Art von Geräte eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Denn während die Roboter vor ein paar Jahren nicht nur teuer waren, sondern sich auch mit allerlei Kinderkrankheiten plagten, sind die Geräte heute beinahe ohne Ausnahme bestens Funktionsfähig und das Eingreifen seitens des Gartenbesitzers ist nur noch in sehr seltenen Fällen nötig.
Und so können jetzt immer mehr Rasenmäher-Roboter in Deutschland genau das tun, für das sie geschaffen wurden: Tag für Tag den Rasen sauber und gepflegt hatten und dem Besitzer des Gartens auf diese Weise eine große Menge von Arbeit abnehmen.
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Three Palms Media Florian Schmidt eMail: florian@threepalmsmedia.com