Boots- Yachtversicherung

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Ein Schmorschaden an den elektrischen Anlagen und an Maschinenteilen eines Sportbootes kann schnell einige tausende oder zehntausende von Euro kosten. Die Schadenursachen hierfür können unterschiedlicher Natur sein. Eine sich mit der Zeit gelöste Kabelverbindung, ein nicht fachmännisch verlegtes Kabel des Vorbesitzers, ein technischer Defekt usw. Kommt es zum Brand zahlt den Schaden in der Regel die Kaskoversicherung. Was ist aber wenn es "nur" ein Schmorschaden bzw. Überspannungsschaden ist?

"Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag"
"In der Regel sind z.B. Kabelbrände keine echten Brände, sondern nur Schmorschäden"

Wenn Sie solche oder ähnliche Formulierungen in Ihren Boots- Yachtkaskobedingungen stehen haben sollten Sie handeln und mit Ihrem Versicherer sprechen. Lassen Sie sich evtl. Zusagen immer schriftlich bestätigen:

*Für Schäden an der Maschinenanlage, der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung, den persönlichen Effekten ist der Umfang der Versicherung eingeschränkt. Der Versicherer leistet Ersatz, wenn Schäden durch Sturm, Unfall des Wasserfahrzeuges, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Diebstahl………..

*Maschinenschäden sind nicht versichert, soweit diese nicht Folge eines von außen her einwirkenden Ereignisses sind.

* Kein Ersatz wird geleistet bei Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen.
usw.

Und so steht es in den NEUBACHER- Versicherungsbedingungen:
Umfang des Versicherungsschutzes
1. Der Versicherer haftet für Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen (All-Gefahren-Deckung) bis zur Höhe der in der Police vereinbarten Versicherungssummen.
2. ….. Brand, Sengen, Schmoren, Kurzschluss, Über- Unterspannungsschäden gelten jedoch als mitversichert.

Schmorschäden sind nur ein Ausschluss Kriterium das in den Allgefahrendeckungen stecken könnte, ohne das es unter dem Paragraphen für Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen extra genannt wird. Also eine Art von verdecktem Ausschluss?

Und wenn Sie gerade beim Durchleuchten der Boots- Yachtkaskobedingungen sind, sollten Sie auch nach folgenden Ausschlüssen suchen und ggf. handeln bevor ihnen einer dieser Formulierungen teuer zu stehen kommt.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:
* Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, sofern diese bei Antritt der Fahrt vorlag und der Versicherungsnehmer davon Kenntnis hatte oder gehabt haben musste; * Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, sofern diese bei Antritt der Fahrt vorlag und der Fahrzeugführer davon Kenntnis hatte oder gehabt haben musste; *Ungeziefer, Ratten oder Mäuse; *Frost, Eis, Schnee; * Bruch von Zubehörteilen durch Überbeanspruchung, *mangelnde Vertäuung, mangelnde Wartung und Bearbeitung, *unbemanntes Stillliegen vor offener Küste, * bei Lagerung an Land kein ausreichender Schutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie mut- und böswilliger Beschädigungen fremder Personen vorgenommen wurde,* einfaches Verlieren oder Überbordfallen loser Zubehörteile, von beweglichem Inventar, Effekten oder des Außenbordmotors, *Ausgeschlossen sind Schäden an der Maschinenanlage, der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung; den persönlichen Effekten; dem Trailer, wenn sie nicht durch Unfall des Fahrzeuges, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Raub oder Diebstahl, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht worden sind. *Schäden, die verursacht wurden oder entstanden sind, während oder weil der Versicherte eine der behördlichen Bestimmungen nicht einhält; *Wenn ein Staat oder zuständige Behörde auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nach einem Versicherungsfall des versicherten Schiffes die Hebung des Wracks und/oder Aufräumung für Rechnung des Versicherten veranlasst, so haftet der Versicherer für die entstandenen Kosten zusätzlich zur Entschädigungsleistung bis zur Höhe der Gesamtversicherungssumme. (Was ist wenn die Yacht in einer privaten Marina sinkt und keine Behörde, sondern der private Eigner die Wrackbeseitigung fordert?)
Für Fragen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung.

NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
Friedensstraße 21; 19053 Schwerin
Tel. 0385/733982 Fax. 0385/733983
http://www.neubacher-marine.de/
http://www.bootsversicherung-rechner.de/
http://www.yachtversicherung-rechner.de/
Mail: info@neubacher-marine.de

NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
GGF Jörg Neubacher
Telefon: 0385-733982
eMail: info@neubacher-marine.de
Internet: http://www.neubacher-marine.de/

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cpix

Quelle: Boots- Yachtversicherung

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