Adastra unterzeichnet mit Muskoka Grown einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und gemeinsamen Nutzung

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LANGLEY, BC / 31. Juli 2020 – Adastra Labs Holdings Ltd. (CSE: XTRX) (FRANKFURT: D2EP) (Adastra), ein vom kanadischen Gesundheitsministerium Health Canada lizenzierter Anbieter von Verarbeitungs- und Analysedienstleistungen für den Cannabissektor, freut sich, den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit der Firma Muskoka Grown Ltd. (Muskoka Grown) bekannt zu geben.

Wir freuen uns, dass wir von der Firma Muskoka Grown zwei Lieferungen erhalten haben. Muskoka Grown ist ein Cannabis-Anbaubetrieb, der für seine Premium-Produkte in kleinen Chargen bekannt ist. Wir schätzen uns glücklich, auf die qualitativ hochwertigen Anbaumethoden dieser Firma zurückgreifen zu können und wurden im Rahmen eines Abkommens zur Auftragsverarbeitung und gemeinsamen Nutzung bis dato mit mehr als 900 kg Cannabisblüten und Trim (Verarbeitungsreste) beliefert. Das von Muskoka Grown angebaute Cannabis wird bei uns zu hochwertigem Destillat verarbeitet und wir hoffen auf die Fortsetzung unserer vertraglichen Beziehungen, meint Andy Hale, CEO von Adastra.

Im Rahmen der vereinbarten Auftragsverarbeitung beliefert Muskoka Grown Adastra mit Cannabis-Biomasse, die anschließend von Adastra zu Cannabisdestillat verarbeitet wird. Das von Adastra hergestellte Produkt, ein hochgradiges Cannabisdestillat, wird zu gleichen Teilen auf beide Unternehmen aufgeteilt.

Das Spezialgebiet von Muskoka Grown ist und bleibt die Herstellung von frisch verpackten Trockenprodukten; es freut uns aber sehr, unser hochgradiges Cannabis auch als Biomasse für die Verarbeitung zur Verfügung zu stellen. Diese strategische Partnerschaft, die uns die Möglichkeit bietet, unsere Einnahmen zu diversifizieren, ist für uns von großem Wert, bekräftigt David Grand, CEO & Gründer von Muskoka Grown.

Über Adastra Labs Holdings Ltd.

Adastra Labs Holdings Ltd. ist ein in British Columbia ansässiges Cannabisunternehmen mit Firmensitz in Langley. Am Standort befinden sich außerdem eine von Health Canada lizenzierte und dem Standard entsprechende Verarbeitungsanlage sowie ein Analyse- und Testlabor. Adastra ist in der Lage, Cannabisextrakte durch superkritische CO2-Extraktion und sekundäre Destillation herzustellen und während des Herstellungsverfahrens auch Qualitätskontrollen durchzuführen. Solche Extrakte können ganz einfach in Esswaren, Getränke, Cremes, Tinkturen, Vape-Kartuschen und andere Produkte integriert werden, die für den kanadischen Markt für medizinisches Cannabis und Cannabis als Genussmittel für Erwachsene bestimmt sind.

www.adastralabs.ca

Über Muskoka Grown Limited

Muskoka Grown ist ein von gemeinschaftlichen Interessen getragenes Cannabisunternehmen, dem es ein Anliegen ist, handwerkliche Cannabisprodukte in Premiumqualität herzustellen, wertschöpfende Beziehungen zu den umliegenden Gemeinden aufzubauen und einen positiven Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt zu leisten. Muskoka Grown betreibt auf einer Fläche von 65.000 Quadratfuß einen Cannabisanbau- und Cannabisverarbeitungsbetrieb in Ontario, der eigens für diesen Zweck errichtet wurde. Das Unternehmen widmet sich mit großer Leidenschaft dem Anbau von Cannabis in kleinen Chargen in sogenannten Growrooms und versorgt den legalen Markt für Cannabis als Genussmittel für Erwachsene mit frisch verpackten Cannabisprodukten.

Weitere Informationen über Muskoka Grown erhalten Sie auf unserer Website unter www.muskokagrown.com

Anlegerkontakt:
Broidy Rondelet
Unternehmensentwicklung & Investor Relations
broidyrondelet@muskokagrown.com

Andrew Hale
Chief Executive Officer
Adastra Labs Holdings Ltd.
Tel: (778) 715-5011
E-Mail: andy@adastralabs.ca

Stephen Brohman
Chief Financial Officer
Adastra Labs Holdings Ltd.
Tel: (778) 715-5011
E-Mail: steve@adastralabs.ca

Adresse: 5451 275 Street, Langley, BC V4W 3X8
Tel: 778-715-5011
Fax: 844-874-9893

VORSORGLICHER HINWEIS IN BEZUG AUF ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen zukunftsgerichtete Aussagen) im Sinne der einschlägigen kanadischen Wertpapiergesetze. Mit Ausnahme historischer Fakten handelt es sich bei allen Aussagen in dieser Pressemeldung um zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den Erwartungen, Schätzungen und Prognosen zum Zeitpunkt dieser Pressemeldung basieren. Alle Aussagen, in Bezug auf Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Plänen, Projektionen, Zielen, Annahmen, zukünftigen Ereignissen oder Leistungen (beinhalten häufig, aber nicht immer Ausdrücke wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „budgetiert“, „geplant“, „prognostiziert“, „schätzt“, „glaubt“ oder „beabsichtigt“ oder Variationen solcher Wörter und Phrasen, oder die Angabe, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „eintreten können“ oder „könnten“, „würden“, „möglicherweise eintreten“ oder „werden“) sind keine Aussagen über historische Fakten und können zukunftsgerichtete Aussagen sein. In dieser Pressemitteilung beziehen sich zukunftsgerichtete Aussagen unter anderem auf: Adastras Erwartungen bezüglich der Erfüllung seiner Verpflichtungen unter seinen Vereinbarungen, Aufträgen und dem Erhalt der wirtschaftlichen Vorteile solcher Vereinbarungen oder Aufträgen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen, die zwar vernünftig sind, aber dennoch bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Zu diesen Faktoren zählen, ohne Einschränkung darauf, auch allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Unsicherheiten. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Den Lesern wird daher empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf die in dieser Pressemeldung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen zu verlassen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, besteht für Adastra keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu Annahmen, Meinungen, Prognosen oder anderen Faktoren im Falle von Änderungen zu aktualisieren.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Adastra Labs Holdings Ltd.
Stephen Brohman
5451 – 275 Street
V4W 3X8 Langley, BC
Kanada

email : info@adastralabs.ca

Pressekontakt:

Adastra Labs Holdings Ltd.
Stephen Brohman
5451 – 275 Street
V4W 3X8 Langley, BC

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